Gefahren im Gesundheitswesen (u.a. durch Medikamente) Lösemittel
Kühlschmierstoffe
Elektro-/Elektronik-/elektromag. Felder Chemie/ Kunststoffe
Bau-/Baustoffe  (z. B. Schulen) Holz-/Textil-/Keramikausrüstungen
Weichmacher/Flammschutz/Säuren/Laugen Pestizide Haus-Handel-Landwirtschaft-Nahrungsmittel Kleidung / Schuhe (Leder)
Radioaktivität/Strahlung Atemwegsschadstoffe/Einwirkungen
Atemwegserkrankungen
Allergene Krebserzeuger
Umweltbelastungen Büro-/ PC-Arbeit
Infektionen Skelett-/Muskel-/Gelenkbelastungen
Analytik  
Transport/Verkehr/Kundenservice Schadstoffregister
-
Umweltbundesamt
- Gefahrstoffdatenbank der Länder
- Gefahrstoffdatenbank 
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

 

 

Arbeitssicherheit

Millionen Beschäftigte sind giftigen Stoffen ausgesetzt

                           lesen Sie hier einen Bericht der FR

 

Lösemittel

BK-Ziffer 1317 – organische Lösemittel:

Der Hauptverband der entsetzlichen Unfallversicherung – DGUV – hat nachgegeben.

Leider weiß davon (noch) keiner

Die DGUV – der Hauptverband der Gesetzlichen Unfallversicherung – hat mit Rundschreiben  vom 28. November 2008 (039/2008) zum sog. Lösemittelurteil des LSG Baden-Württemberg Stellung bezogen. Insbesondere gegenüber dem Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ und den Vertretern der Bundesregierung hatte er versprochen, jetzt endlich das neue ärztliche Merkblatt zur Berufskrankheits-Ziffer 1317, „Enzephalopathie oder Polyneuropathie durch organische Lösemittel ..“  aus dem Jahr 2005 endlich anzuerkennen und auch solche Polyneuropathien unter den Schutz der GUV zu stellen, die sich nach Expositionsende nicht bessern oder sogar noch verschlimmern.  Ihren Mitgliedern teilte der Hauptverband in diesem Rundschreiben abschließend mit:

„Der GFK-Ausschuss BK geht nach Beratung davon aus, dass es sich – auch im Hinblick auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG-Urteil vom  27.06.2006 (B 2  U 5/05) s. Anlage) – bei der Entscheidung des LSG Baden-Württemberg, um eine Einzelfallentscheidung handelt. Insbesondere ist die obige differenzierte Aussage des überarbeiteten BK-Reports nicht zutreffend wiedergegeben. Im Ergebnis können keine entscheidenden Schlüsse aus dem Fortschreiten einer Polyneuropathie für oder gegen eine Anerkennung als Berufskrankheit gezogen werden.“

Da die Rundschreiben an die DGUV-Mitglieder öffentlich nicht zugänglich sind, weiß nahezu niemand außerhalb der BG-Festungsmauern davon – außer natürlich die Abteilung „SGB VII“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Damit der Inhalt nicht verloren geht – wie das bei so vielen dieser ´internen´ Rundschreiben´ schon geschehen ist – veröffentlichen wir dieses R-Sch 039/2008 hier.

Die Rundschreiben der DGUV gelten sowohl in den BG-Verwaltungsermittlungs- als auch den sozialgerichtlichen Verfahren als nahezu juristisch bindend. Das lässt sich sehr eindrucksvoll z.B. aus dem sog. Standardkommentar von Mehrtens/Brandenburg[1], Die BKV, ersehen, aber auch aus vielen, vielen Sozialgerichtsurteilen, die sich in ihren Urteilsbegründungen darauf stützen, obwohl alle diese Rundschreiben öffentlich nicht zugänglich sind und jeweils gesondert (/Kenntnis des Inhalts/der Thematik, von Datum und Rundschreibennummer vorausgesetzt) beim Hauptverband angefordert werden müssen.

Die damit verbundenen Rechts- und Sozialstaatsprobleme stehen allerdings auf einem anderen Blatt und bedürften gesonderter Erörterung.


[1] Die Autoren sind hochrangige Manager der Berufsgenossenschaften, gelten dennoch als unabhängige Juristen und Interpretationspäpste des deutschen Berufskrankheitenrechts.

Das Rundschreiben lesen Sie hier:


13.07.2009

Altenstadt, im März 2009

 

Dr. Angela Vogel

 

Nervenkrieg gegen Lösemittelopfer

Broschüre, Altenstadt 2000. Überarbeitete Fassung der Ausgabe "Toxische Enzephalopathie und Polyneuropathie" nach BK-Ziffer 1317 in: Berufskrankheiten-aktuell Nr.26/27 


 

Altenstadt, den 18.08.2008

 

Dr. Angela Vogel

 

Der Nervenkrieg gegen die Lösemittelopfer geht weiter.

2005 hat die Bundesregierung auf Empfehlung der Sektion "Berufskrankheiten" (wissenschaftliches Beratungsgremium der BReg in Sachen entschädigungsfähiger Berufskrankheiten) hin, das 1997 angefertigte sog. ärztliche Merkblatt zu der damals neuen BK-Ziffer 1317, Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische, zurückgezogen und durch ein aktuelles ersetzt. Anfang 2007 veröffentlichte der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), jetzt unter dem Namen Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geführt, einen ebenfalls aktualisierten Berufskrankheiten-Report zu dieser BK-Ziff. 1317 - erstellt von einem den Berufsgenossenschaften, also den Versicherern der GUV, nahe stehenden Gremium aus Ärzten und Psychologen, die sich als Wissenschaftler verstehen. Den ersten BK-Report 3/1999 zur BK-Ziff. 1317 hatte der HVBG schon zuvor stillschweigend zurückgezogen und mit dem Hinweis nicht mehr weiter verbreitet, er sei nicht mehr vorrätig. Hintergrund waren damals a) Einwände seitens des Bundesdatenschutzbeauftragten beim HVBG, die abeKra beim BfD geltend gemacht hatte, und b) der von Angela Vogel 1998 und 2000 analytisch geführte Nachweis, dass sowohl das alte ärztliche Merkblatt der BReg als auch dieser BK-Report auf der Basis unzutreffender Auswertung der vorliegenden Forschungsliteratur über Nervenschäden durch organische Lösemittel so etwas wie Anleitungen zur Falschbegutachtung von Lösemittelopfer waren. 

Hauptstreitpunkte zwischen der BReg/ Sektion "BK"  und den BGen, bzw. deren wissenschaftlichen ZuarbeiterInnen, war, ob lösemittelbedingte Nervenschäden im ZNS- oder PNS-Bereich auch nach Expositionsende persistieren oder sich verschlimmern können. Daneben war strittig, wie groß die Zeitnähe zwischen Diagnosestellung und Lösemittelexposition sein müsse, um mit derartigen beruflichen Einwirkungen kausal in Verbindung gebracht werden zu können. 

Im  folgenden Vortrag finden Sie einen orientierenden Vergleich zwischen Aussagen im ärztlichen Merkblatt der BReg aus 2005 und in diesem neuen BK-Report der DGUV zur BK-Ziff. 1317.  Seitenblicke gelten auch immer wieder dem aktualisierten Kommentarkapitel zur BK-Ziff. 1317 in "BKV", dem sog. Standardkommentar zum Berufskrankheitenrecht von Mehrtens/Perlebach und - neuerdings - dem hochrangigen DGUV-Angestellten M. Benz.  

Der Vortrag wurde für das Zehnjahresjubiliäum der abeKra-Kontaktstelle und Selbsthilfegruppe Chemikaliengeschädigter Rhein-Main am 21. Juni 2008 in Heusenstamm verfasst. Er gibt Lösemittelgeschädigten und ihren Rechtsbeiständen wichtige Argumentationshilfen, zeigt aber auch, wie resistent die Versicherer der Gesetzlichen Unfallversicherung sind und wie konsequent sie den Willen des Gesetzgebers und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung zum weiteren Schaden der Geschädigten immer wieder auf´s Neue unterlaufen.  

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Urteil des BSG vom 27.6.2006

Az.: B 2 U 5/ 05 R 

BSG Juni 06 Polyneuropathie eines Malers 

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Urteil des Hessisches Landessozialgerichtes vom 6. Juli 2007

Az.: L 7 U 8/06

LSG-Hessen L 7 U8-06 aus 2007 

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Urteil des LSG-Schleswig vom 09.10.06, Az.: L 8 U 19/01

LSG-Schleswiger Urteil vom 09.10.2006 

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Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 13.12.2007

Az.: L 6 U 2016/03

LSG-Ba-Wü BK 1317 

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Das neue Merkblatt BK 1317 

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Der BK-Report 2/2007

BK 1317
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 

 


 

Kühlschmierstoffe

Für Sie wichtige Grundlagentexte zu Messungen und Arbeitsschutz in Sachen Kühlschmierstoffe:

Ach! Auch auf die Atemwege?
Kühlschmierstoffe (KSS) sind sehr komplexe
Gemische. Sie enthalten meist mehr als 300 anwendungsverschiedene, toxikologisch teils sehr potente Chemikalien. KSS werden in der Metallindustrie täglich von Millionen von Arbeitern verwendet. KSS gelten als gefährlich – wegen der Nitrosamine. Doch wer arbeitsmedizinische Forschungsarbeiten über KSS-Gefahren für die Atemwege sucht, der staunt.

Angela Vogel
Bitte lesen Sie hier den ganzen Artikel:


Kühlschmierstoffe und ihre Wirkung auf die Atemwege
Kühlschmierstoffe (KSS) werden in der metallverarbeitenden Industrie bei Fräs- und Bohrarbeiten eingesetzt. Sie können Hautirritationen hervorrufen. Dämpfe und Aerosole dieser Stoffe stehen weiterhin im Verdacht, Atemwegsüberempfindlichkeiten bei exponierten Arbeitnehmern auszulösen.
Mensing T, Fricke HH, Marek W, Voss B, Brüning T, Wilhelm M: Airway responsiveness of rabbits after exposure to 2-octyldodecanol. AIHA Journal 2003; 64: 461-466
Bitte lesen Sie hier den ganzen Artikel:


BG-Regel   BGR 143 (vorherige ZH 1/248)  vom Januar 2006
Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)


BIA-Report 6/2005
Biostoffliste
Handlungshilfen zur Gefährtdungsbeurteilung beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)


BIA-Report 4/2004
BG/BIA-Empfehlungen zur Überwachung von Arbeitsbereichen
- Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung
Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz


BIA-Report 7/2003
BIA-Workshop "Ultrafeine Aerosole an Arbeitsplätzen", veranstaltet am 21. und 22. August 2002 im Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz, Sankt Augustin
Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz


BIA-Report 5/1999
Messen, Beurteilen und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen
Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Sankt Augustin


 

 

 

Dr. Angela Vogel

Zum andauernden Skandal um die hochgiftigen perfluorierten Tenside (PFT)

 

PFT - Nasenbär EU

 

Aufreger der Woche

 

Berichte über Umweltschadstoffe in den allgemein zugänglichen Medien sind selten geworden. Um so verstörender wirkte denn auch der Bericht in überregionalen Tageszeitungen über kontaminierte Böden in Nordhessen. Bauern hatten industrielle Klärschlämme genutzt und ihre Felder nichts ahnend mit einer Substanz namens PFOS verschmutzt.

 

Lesen Sie hier weiter      

 

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Zu BK-Ziffer 1317 - Lösemittel

 

Nur eine verschwundene Krankheit ist eine Berufskrankheit

 

von Angela Vogel             (lesen Sie hier Artikel aus BK-aktuell Nr. 22/23, Dez. 1998)

 

 

 

Umweltfrosch oder eher Kröte?

Experten diskutieren Alternativen zu herkömmlichen Lösungsmitteln

 

Von Arndt Reuning

 

Chemie. - Seit Jahren entwickelt und vertreibt die Chemieindustrie

"grüne" Produkte mit besonderer Umweltverträglichkeit, darunter

etwa neuartige Lösungsmittel. Doch die Substanzen sind nicht

immer völlig harmlos, wie Experten auf einer DECHEMA-Tagung in

Berlin feststellten.... lesen Sie hier weiter

 

 

 

VOC - Komplexe Krankheitsbilder durch zelluläre Multifunktionsstörungen                     von Tino Merz

lesen Sie hier 

 


 

Beiträge über Schweißverfahren

 

BG/BGIA - Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (PDF)
Expositionsbeschreibung "Schweißen von Bitumenbahnen" (PDF)
BSG Urteil vom 4.6.2002 (PDF)
Deutsche Parkinson Vereinigung - Bundsverband - e.V. (PDF)
Neues Gerichtsurteil zu Hautkrebs durch UV-Strahlung (PDF)

Handlungsanleitung "Schutzmaßnahmen zur Minimierung der

Gefahrstoffexposition beim Schutzgasschweißen

 

(PDF)
Emissionen Krebserzeugender Stoffe beim Schweißen (PDF)
Ultrafeine Aerosole an Arbeitsplätuen (PDF)
BGI 543 Schleifer (PDF)

Beispielhaftes Vortragsmanuskript eines Vortrages der Großen Schweißtechnischen

Tagung 2000 in Nürnberg

 

(PDF)
Schweißen erhöht das Parkinson-Risiko um das Zehnfache (PDF)
Berufskrankheitenverordnung (PDF)

 

 

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Elektro-/Elektronik-/elektromag. Felder

 

 

 

Am 16. Juni 2008 lancierte das Bundesamt für Strahlenschutz in der Presse seine neueste Studie mit den vorformuliertem Text und Entwarnung: 

Das Telefonieren mit dem Handy sei für Erwachsene risikolos. Auch durch schnurlose Telefone oder eine Basisstation nach DECT-Standard in der Nähe des Bettes steige das Risiko für Hirntumore nicht an. Kopfschmerzen oder Schlafstörungen stünden in keinem Zusammenhang mit dieser Technologie. Mit dieser Presseinstruktion übertünchte das BFS das völlig unverständliche Verbot für das weitaus belastungsärmere sog. CT1+Standard ab 01.01.2009. Im Unterschied zu diesen CT1+Standard, der nur während des Telefonierens strahlt, strahlen die Telefone nach dem DECT-Standard rund um die Uhr und bis in Entfernungen von 300 Metern. Lesen Sie zu den Hintergründen den folgenden außerordentlich spannenden und aufregenden Beitrag, den wir mit freundlicher Genehmigung hier präsentieren. 

 

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Bürgerinitiative gegen den Mobilfunkmasten Bismarckstraße 57 Stuttgart-West

www.der-mast-muss-weg.de                                     info@der-mast-muss-weg.de

 

Memorandum des Mobilfunkinsiders Dr.George Carlo in deutscher Übersetzung [hier klicken]

 

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Elektrosensiblität

Das Forschungszentrum für Elekto-Magnetische Umweltverträglichkeit in Aachen hat eine Bericht mit dem Titael "Stimulationsschwellen des neuromuskulären Systems im elektromagnetischen Feld - Mängel und Defizite bisheriger Betrachtungen" herausgegeben. Der Bericht wurde verfasst von Prof. Dr.-Ing. habil. med. J. Silny und erschien im Jahr 1999 in Aachen. Wenn sie hier klicken können sie eine Zusammenfassung lesen! Den ganzen Bericht können sie bei folgender Adresse bestellen:

Forschungszentrum für Elekto-Magnetische Umweltverträglichkeit
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Pauwelsstraße 20

52074 Aachen

Zusammenfassung

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Gift aus Monitoren!

4 Flachbildschirme und 4 Röhrengeräte im Phenol-Test

 

Testbericht in der Zeitschrift Computer Bild, Ausgabe 13/2004 vom 14.06.2004

 

Stinknormal

Und ist das Bild auch noch so schön – wer giftig dampft, muss trotzdem geh’n!

 

Beim Test von 17-Zoll-Monitoren durch die Zeitschrift Computer Bild erlebten die Tester eine böse Überraschung.

Drei Röhrenmonitore verpesten die Luft mit giftigem Phenol.

Die Redakteure von Computer Bild führten einen aktuellen Monitor-Test durch, um die Frage zu beantworten: "Was ist mit diesen giftigen Ausdünstungen, von denen man gehört hat?"

Fazit des Test:

Drei Röhrengeräte mussten bei dem Test mit mangelhaft abgewertet werden, da sie zu viel von der giftigen Chemikalie Phenol in die Luft pusteten.

Frage: Sind Monitore Giftschleudern?

Schlagzeilen sorgen für Aufregung "Krebsgefahr durch Computer-Monitore!". Bei einer Untersuchung des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA) wurde festgestellt, dass einige Monitore im Betrieb eine zu hohe Menge der gefährlichen Chemikalie Phenol (bis zu 500 Mikrogramm pro Stunde) in die Luft abgaben. Das lag weit über dem Grenzwert von 100 Mikrogramm pro Stunde, den das BIA vorgeschlagen hatte.

Phenol steht unter dem Verdacht Krebs zu verursachen.

Die Landesgewerbeanstalt Bayern hat für Computer Bild geprüft, welche Schadstoffe, die aktuelle getesteten Monitore in welcher Menge in die Luft abgeben.

Es wurde dabei die Werte für Benzol, Styrol, TVOC und Phenol ermittelt.

Diese Chemikalien sind in großen Mengen gesundheitsschädlich, Benzol ist sogar Krebs erregend.

Bei dem Test wurden von Computer Bild und LGA strengere Grenzwerte festgelegt, als von der BIA.

Monitore mit einem Ausstoß von 60 Mikrogramm Phenol pro Stunde bekamen eine Abwertung auf "mangelhaft". Es handelt sich dabei um Röhrenmonitore von CTX, Philips und Samsung.

Der Phenolausstoß pro Stunde betrug im günstigsten Fall 3 Mikrogramm pro Stunde (Hersteller Sampo) und 221 Mikrogramm bei einem Gerät von Samsung.

Bei einer zweiten Messung nach 7 Tagen Dauerbetrieb hielt nur der Philips-Monitor die Grenzwerte knapp ein. Dagegen stießen die Geräte von CTX und Samsung auch dann noch zu viel Phenol aus.

Die detaillierten Testergebnisse können auf Seite 35 der Zeitschrift Computer Bild nachgelesen werden.

Was ist eigentlich TVOC/Benzol/Phenol/Styrol?

TVOC (Total Volatile Organic Compounds) ist die Bezeichnung für die Summe aller flüchtigen organischen Verbindungen. Als flüchtig bezeichnet man Chemikalien, die schon bei niedrigen Temperaturen verdampfen. Zu den organischen Verbindungen gehören alle Kohlenstoff-Verbindungen. Sie werden etwa als Lösungsmittel oder als Ausgangsstoff bei der Produktion von Kunststoffen eingesetzt.

Stoffe dieser Kategorie sind beispielsweise Benzol, Phenol und Styrol.

 

Staub aus Computern enthaelt giftige Substanzen

 

Als eine der gefaehrlichsten Substanzen wurde in einer von mehreren Umweltschutzgruppen vorgestellten Studie Polybrominat-Diphenylether (PBDE) ausgemacht. Dieser Stoff wird als feuerhemmender Stoff in Kunststoffe eingemischt, die in heissen Umgebungen verbaut werden. Offiziellen Angaben zufolge kann der Stoff nicht aus den Materialien entweichen. Die Toxikologen der Umweltverbaende Silicon Valley Toxics Coalition, Computer TakeBack Campaign und Clean Production Action sammelten in verschiedenen Bundesstaaten Staubproben in Bueros und Computer-Raeumen an Universitaeten sowie von einem interaktiven Terminal fuer Kinder in einem Museum. Die hoechste Konzentration an PBDE enthielt der Staub aus einem neuen TFT-Display an einer New Yorker Hochschule.Polybromierte Diphenylether sind sehr stabile, biologisch kaum abbaubare organische Substanzen, die sich im Fettgewebe von Menschen und Tieren anreichern. Bei der Verbrennung von PBDE-haltigen Materialien koennen hochgiftige Dioxine und Furane entstehen. PBDE werden als Flammschutzmittel in Leiterplatten, Kunststoffgehaeusen von technischen Geraeten wie Kopierern, Computern oder Fernsehern, Textilfasern oder Schaumstoffen fuer Autositze eingesetzt. Zwei Varianten des Stoffes sind ab dem Jahresende in der Produktion verboten. Die Umweltschuetzer fordern nun auch die Verbannung einer dritten Variation. (dd)(de.internet.com - testticker.de)Weitere Infos:Silicon Valley Toxics CoalitionComputer TakeBack CampaignClean Production Action

Quelle: VNUnet

www.vnunet.de

 

http://www.testticker.de

 

 

 

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Chemie/ Kunststoffe

 

Bisphenol A

In Kanada „gefährliche Substanz“

 

Bisphenol A ist schon lange im Gerede. Lange wurde es als möglicherweise krebser­zeugend angesehen. Entwarnung kam vor einiger Zeit und ließ Anwender aufatmen. Dass Bisphenol A (BPA) das menschliche Hormonsystem manipuliert, steht dagegen außer Frage. Dennoch hat die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, ständig abgewiegelt und die Gefahren herunter gespielt.                (Lesen Sie hier weiter)

 



 

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Enzephalopathie eines Berufsschullehrers durch Formaldehyd, andere Lösemittel, PCP und Kunststoffe als Dienstunfall (nach BK-Nummer 1317 BKV) anerkannt

Bereits 2002 hat das Bayrische Verwaltungsgericht Ansbach, 12. Kammer, ein wegweisendes Urteil zu Gunsten eines an Nervenschäden erkrankten Berufsschullehrers (Unterricht im Kunststoffbereich mit z. B. Formaldehyd, andere Lösemittel, PCP und diverse Kunststoffe) gefällt. Die Bezirksfinanzdirektion Ansbach wurde verurteilt, diese Gesundheitsschäden nach der BK-Nummer 1317 BKV als Dienstunfall (Berufskrankheit) im Sinne des § 31 Abs. 3 BeamtVG anzuerkennen. Lesen Sie das außerordentlich ausführliche und die Belastungen präzise beschreibende Urteil hier

Wichtiger Hinweis: Vor allem Formaldehyd als Lösemittel einzuordnen wurde und wird von den Berufsgenossenschaften bis heute abgelehnt. -  

BK



 

Bau-/Baustoffe

 

Über PCB-Belastungen in Schulen unterhielt sich Frau Samantha Maier mit dem PCB-Experten Michael Müller in einem SWR-Interview vom 24.04.2009. Anlass des Interviews war die überraschende Schließung einer Schule in Hermeskeil bei Trier.
Wir dokumentieren das Interview hier:

 

 

siehe dazu auch: "PCB in allen Ritzen" (vergiftetes Bankgebäude im Ruhrgebiet)
Es ist die Geschichte von unselbstständig arbeitenden Bänkern und Bänkerinnen in einer mit PCB (Polychlorierte Biphenyle) verseuchten Bank im Ruhrgebiet - und was ihnen widerfuhr, als die zuständige Berufsgenossenschaft die Sache in die Hand nahm…


 

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Holz-/Textil-/Keramikausrüstungen

 

Legal vergiftet, dann vergessen

Die Holzschutzmittel-Opfer

14.10.2009

Ein Film über Holzschutzmittelgeschädigte.
Erstausstrahlung: 03.11.2008 /SW3

 

Aus dem Einleitungstext von radiobremen:

"Familie Brünnicke hatte 2003 ein Fertighaus gekauft. Große Freude, bis die Familie krank wurde. Experten stellten eine hohe Konzentration an giftigen Holzschutzmitteln fest. Familie Brünnicke zog aus, riss das Fertighaus ab. Hatte nicht der Holzschutzmittelprozess der 90er-Jahre die Gefahr sozusagen gebannt? Zwei Chemiemanager waren verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil später auf. Staatsanwalt Erich Schöndorf, damals Ankläger, sagt heute: "Die Geschichte geht weiter und fängt wieder von vorne an".

Es gibt Tausende von Holzschutzmittelgeschädigten, die damals krank wurden. Und es gibt neue Opfer. Der Film schlägt einen Bogen vom Frankfurter Holzschutzmittelprozess bis heute und beleuchtet anhand konkreter Beispiele die Auswirkungen und Folgen moderner Holzschutzmittel. "Was zählt ist nicht, ob unsere Mittel krank machen, sondern ob wir dafür haften" wird einer der damals im Frankfurter Holzschutzmittelprozess verurteilten Manager zitiert.

Der Autor Mirko Tomic prüft nach, ob und wie Behörden, Industrie und Politik die Lehren aus einem der größten Umweltskandale der Bundesrepublik gezogen haben."

Sehen Sie hier die Reportage von Mirko Tomic (www.youtube.de):

Teil 1     Teil 2     Teil 3     Teil 4     Teil 5

 




 

Azofarbstoffe in Leder und Textilien                 [klicken sie hier]

 

 

Gift in der Kirche

Ein Toter und mehrere Verletzte

Amberg (AFP)

Durch den Einsatz eines hochgiftigen Schädlingsmittels in einer Kirche im bayerischen Ursensollen sind ein Familienvater getötet und zehn weitere Menschen verletzt worden. Wie die Polizei in Amberg mitteilte, hatte eine Firma das hölzerne Inventar der Kirche einschließlich der Heiligenfiguren und Stühle mit einer Chemikalie gegen Holzwürmer behandelt. Ein 39-jähriger Mann aus einem angrenzenden Haus wurde daraufhin am Dienstagnachmittag mit Vergiftungserscheinungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Er starb wenige Stunden später.

Seine Ehefrau und drei Söhne im Alter zwischen zehn und 14 Jahren sowie eine 21-jährige Nichte wurden auf die Intensivstation gebracht. Sie sind laut Polizei außer Lebensgefahr.

Später wurde eine weitere fünfköpfige Familie aus dem an die Kirche grenzenden Wohnhaus ins Krankenhaus eingeliefert. Die zehn Verletzten stehen weiter unter Beobachtung, da die giftigen Dämpfe laut Polizei noch nach zwei bis drei Tagen zu einem tödlichen Lungenödem führen können. Zwei Polizeibeamte, die sich in den Wohnungen aufgehalten hatten, wurden ambulant mit Medikamenten behandelt.

Das Wohnhaus ist den Angaben zufolge über einen zugemauerten Gang mit der Kirche verbunden. Die giftigen Gase gelangten offenbar über den Verbindungstrakt in die Wohnungen und wurden von den Betroffenen über längere Zeit eingeatmet. Die Polizei ermittelt gegen die Firma, die das Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt hatte, wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Nach Angaben der Behörden bestand für andere Anwohner keine Gefahr mehr.

Quelle: Yahoo-Nachrichten vom 17.10.02

 

Näheres zum Wirkstoff "Sulfurylfluorid" unter Pestizide

 

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Weichmacher/Flammschutz/Säuren/Laugen

 

 

 

 

Februar 2007

PHTHALATE – DIE NÜTZLICHEN WEICHMACHER MIT

DEN UNERWÜNSCHTEN EIGENSCHAFTEN

 

Gliederung

 

1. Phthalate – „die Weichmacher"

2. Wie gelangen Phthalate in die Umwelt?

3. Prinzipien der Gefahrenbeurteilung und der EU-Risikobewertung von

Chemikalien

4. Auf einen Blick: Einstufung und Bewertung der einzelnen Phthalate

4.1 Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)

4.2 Benzylbutylphthalat (BBP)

4.3 Dibutylphthalat (DBP)

4.4 Di-„isononyl"-phthalat (DINP) und Di-„isodecyl"-phthalat (DIDP)

5. Chemikalienrechtliche Vermarktungs- und Verwendungsbeschränkungen

6. Position des Umweltbundesamtes zu Phthalaten und Weich-PVC

7. Die Alternativen: Andere Weichmacher für PVC und andere Kunststoffe

8. Es geht auch ohne Weichmacher: Produkte ohne Weich-PVC und Phthalate

8.1 Verbrauchernahe Produkte

8.2 Außenanwendungen und mengenmäßig wichtige Produktgruppen

9. Literatur

 

(lesen Sie hier den gesamten Beitrag)

 

 

 

Endstation Mensch

Gesundheitsschäden durch eine verfehlte Chemikalienpolitik

Kinder besser schützen

 

[Hier die Broschüre als pdf]

 

 

 

Umweltchemikalien stören Hormonsystem von Mensch und Tier

bitte klicken Sie hier

 

 

 

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Pestizide Haus-Handel-Landwirtschaft-Nahrungsmittel

 

 

Das Umweltbundesamt gibt bekannt:

EG-Pflanzenschutzpaket tritt in Kraft

Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. (...) Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP-Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (so genannte PBT-Stoffe – persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. (...) 

 

Text der UBA-Presseerklärung

 

Die Richtlinien der EU: 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0001:0050:EN:PDF

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:309:0071:0086:EN:PDF

 

 




 

Mitarbeitertausch zwischen Wirtschaft und Ministerialbürokratie

 

Die Frankfurter Rundschau ist der sog. Maulwurf-Affäre nachgegangen und hat dabei von einer FDP-Anfrage in dieser Sache an die Bundesregierung erfahren. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass es sich dabei um ganz übliche Praktiken zwischen Wirtschaft und Ministerialbürokratie handelt - Praktiken, die uns freilich den Atem stocken lassen.

In der sog. Maulwurf-Affäre ist bekanntlich ein angeblicher Mitarbeiter des Gesundheitsministeriums entlassen worden, weil er ein als geheim deklariertes Papier aus dem Schmidt-Ministerium an Journalisten weitergegeben haben soll. Dann stellte sich heraus, dass diese Person eigentlich Mitarbeiter der DAK ist und im Wege des Mitarbeiteraustauschs zwischen Wirtschaftsunternehmen und Ministerien im Bundesgesundheitsministerium arbeitete.



Wir fragen uns, warum die Wirtschaft diesen ganzen Zauber veranstaltet und nicht gleich selbst und ganz offiziell die Bundesbürokratie stellt und die Bundesregierung übernimmt - anstatt ihre Politik auch über diese Praktik des Mitarbeitertauschs durchzusetzen. Dann wüssten wir wenigstens, aha, der Plan des Finanzministers, die Unternehmenssteuern weiter zu senken stammt aus der obersten Etage der Deutschen Bank und die Staatsanwaltschaft im sog. Mannesmann-Prozess hatten ihre Anweisungen von den Angeklagten Ackermann etc. erhalten. Was hier aufgedeckt wurde, das ist schon ein tolldreistes Stückchen ungeniert praktizierter Korruption und bundesministerialer Begünstigung partikularer Wirtschaftsinteressen. Wir ahnen inzwischen auch, wer in Wahrheit die derzeit vorbereitete Novellierung der Gesetzlichen Unfallversicherung verfasst hat. Diese sieht bekanntlich vor, Arbeits- und Wegeunfallopfer sowie Berufserkrankte, sollte es ihnen überhaupt gelingen, zu beweisen, dass sie den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu Recht beanspruchen wollen, nur noch mit einem Appel und nem Ei zu entschädigen. Nur Schwerstverletzte sollen noch eine Entschädigungsrente erhalten - aber auch nur noch bis zur Altersrente.

Auch das ist ein klarer Fall von Begünstigung der Schädigerinteressen - es sind schließlich die Unternehmen, die verantwortlich sind für die Arbeitsbedingungen und all die Giftcocktails, mit denen sie ihre Beschäftigen (inzwischen in Schichtarbeit meist rund um die Uhr) zwingen zu arbeiten - und immer schneller zu arbeiten.

Die Fälle, bei denen ArbeitnehmerInnern mit schuldig an ihren Arbeitsunfällen und Arbeitserkrankugnen sind, weil sie sich nicht an die Weisungen ihres Chefs, ihrer Chefin gehalten haben, die kann man regelmäßig an zehn Fingern abzählen. Oder glauben Sie, dass eine Verkäuferin bei Textildiscountern,  den giftigen Ausdünstungen aus all diesen Klamotten entgeht, wenn sie sich darüber beschwert und darum bittet, das Sortiment auf weniger oder ungiftige Textilien umzustellen?  Nein, natürlich nicht - schon gar nicht jetzt, wo neue Gifte zur Textilbehandlung eingesetzt werden, deren Giftigkeit den Verantwortlichen durchaus bekannt ist (bzw. sein kann), nicht aber den KundInnen und VerkäuferInnen.

 

Lesen Sie dazu hier den Artikel von Vera Gaserow

erschienen in der  Frankfurter Rundschau vom 28.11.2006

 

Hubschrauber entlädt Schadstoffe über Spaziergängerin

In Besigheim hat ein Hubschrauber seine Fracht über einer Spaziergängerin ausgeschüttet.

Die Frau hatte bei ihrem Abendspaziergang erst die Vermutung, dass es regnet. Aber ihr sei klar geworden dass es sich bei dem "Regen" um ein Schädlingsbekämpfungsmittel handelt, welches der Hubschrauber über ihr versprühte.

Die Frau hat sich zwei Stunden übergeben, ihre Augen seien angeschwollen, die Haut habe gejuckt und ihr Blutdruck sei stark gesunken. Sie hat sich ins Krankenhaus bringen lassen, wo sie die Nacht verbringen mußte.

Es handelte sich bei dem Bekämpfungsmittel um Fungizide. Diese werden gegen den Pilzbefall an Reben eingesetzt.

Die verantwortliche Hubschrauberspritzgemeinschaft hatte offenbar gegen die Auflagen des Regierungspräsidium verstoßen, da keine Warnschilder aufgestellt waren, bzw. keine Wege gesperrt waren. Die Frau hat deshalb Strafanzeige gegen die Gemeinschaft erstattet.

Laut Thomas Pfersich, Winzer und Mitglied der Gemeinschaft, war der Flug in der Lokalzeitung angekündigt. Zudem sei der Hubschrauber schon eine halbe Stunde in der Luft gewesen. Man hätte ihn hören und sich denken können, dass man das Gelände nicht betreten darf.

Laut Pfersich sind Fungizide keine Giftstoffe, sind "überhaupt nicht schädlich". Sie können allenfalls Hautreizungen auslösen.Unterdessen hat er freilich angekündigt, dass künftig Warnschilder auf den Flug hinweisen sollen. Sie werden mitten auf dem Weg plaziert.

 

Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 17.07.02

 

Kommentar: Alle Fungizide sind neurotoxisch für den Menschen. Sie können aber auch zahlreiche weiter gesundheitliche Probleme verursachen.

 

 

20. Januar 2004

Kanada: unlautere Werbung strafbar

BAYER und SYNGENTA müssen Pestizid-Werbung einstellen

lesen Sie hier den Artikel (PDF)

 

 

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Achtung beim Kauf von Schuhen und Ledermöbeln

Am 3.12.2009 hat das ARD-Magazin Kontraste einen Beitrag über die Belastung von Schuhen – vornehmlich aus China – mit dem fungizid wirkenden Gefahrstoff Dimethylfumarat (DMF) gesendet. Seit März 2009 ist es zwar in der EU verboten, DMF in Verkehr zu bringen bzw. Produkte, die DMF enthalten, vom Markt zurück zu rufen, doch scheint sich der Handel nicht daran zu halten. Das Perfide ist: Schuhen wurde und wird ein kleines Päckchen beigegeben. Es ist quadratisch, ca. 1,5 cm breit und hoch. Früher enthielt es reines Silika-Gel. Heute jedoch kann sich kein Verbraucher, keine Verbraucherin, sicher sein, dass diesem Silika-Gel kein DMF beigegeben ist, berichtete Kontraste.

abekra-online Dezember 2009

 




 

Radioaktivität/Strahlung

 

 

Health Physics, Volume 98, Number 1, Januar 2010, Seite 20-28

Maria Schnelzer (Bundesamt für Strahlenschutz, Abt. für Strahlenschutz und Gesundheit, Neuherberg) et. al.

Beitrag des Rauchens beim Radon-bezogenen Lungenkrebsrisiko unter deutschen Uranbergarbeitern: Ergebnisse einer Fallkontrollstudie

Abstract/Zusammenfassung:

Der mögliche Cofounder-Effekt des Rauchens bei mit Radonexposition verbundenem Lungenkrebsrisiko wurde mit einer Fallkontrollstudie innerhalb der Kohorte der deutschen Uranbergarbeitern durchgeführt. Die Studie umfasste 704 Bergarbeiter, die durch Lungenkrebs starben und 1398 Kontrollfälle die individuell nach Geburtsjahr und erreichtem Alter angepasst wurden. Der Raucherstatus wurde durch Fragebögen und Aufzeichnungen der Minengesellschaft (SDAG Wismut) für 412 Fälle und 620 Kontrollfälle rekonstruiert. Die Daten über die Radonbelastung wurden von einer Arbeits-Expositionsmatrix entnommen.

Es wurden die Verhältnisse der Risikofaktoren (odds-ratios) für Lungenkrebs im Verhältnis zur kumulativen Exposition mit einer logistischen Regression bestimmt. Die Zunahme des Risikos entsprechend der Belastung in WLM (working level month) wurde mit einem linearen relativen Zusatzrisiko (ERR) bestimmt, wobei in diesem Modell das Rauchen als multiplikativer Faktor angesetzt wurde. Zusätzlich wurde der Einfluss von zeitweiligen Faktoren auf das Verhältnis von ERR (Zusatzrisiko) pro Exposition (WLM) untersucht.

Das Lungenkrebsmortalitätsrisiko nimmt mit zunehmender Radonexposition zu und zwar in etwa mit ERR pro WLM von 0,25% (Bandbreite von 0,13-0,46% , Konfidenzintervall 95%). Anpassung fürs Rauchen führt nur zu sehr geringen (marginalen) Änderungen des Radon-induzierten Lungenkrebsrisikos. Der angepasste Faktor für ERR pro WLM war sehr ähnlich und beträgt 0,23 % (95%-KI: 0,11%-0,46%).

Diese Stabilität des radon-verbundenen Lungenkrebsrisikos mit und ohne Anpassung /Berücksichtigung des Rauchens legt es nahe dass Rauchen nicht als hauptsächlicher Cofounder in dieser Studie und wahrscheinlich auch nicht in der Kohortenstudie wirkt.


Kommentar der abekra-Redaktion:

Dass Lungenkrebs durch Einwirkungen von Radioaktivität, insbesondere durch Radon-Inhalation durch das Rauchen verstärkt wird ("multiplikativ") zählt zu den "Standard"- Behauptungen der "etablierten" Kreise des Strahlenschutzes. Umso wichtiger ist das Ergebnis der Studie von Schnelzer et.al. die zumindest für eine Untergruppe der Wismut-Uran­berg­arbeiter zeigt, dass das relative Risiko sich durch Rauchen nicht erhöht.

In der Arbeit wird unter "Diskussion" darauf hingewiesen, das im Gegensatz zur gesamten Kohortenstudie diese Studie hier nur den Einfluss des Rauchens abschätzen kann und dabei praktisch keinen verstärkenden Effekt gefunden hat. Es wird abschließend auch darauf verwiesen, dass daher auch das Rauchen nicht als wesentlicher "Cofounder" angesehen werden kann und dass eine fehlende Information über den Raucherstatus der Fälle keine wesentliche statistische Verschiebung bedingen wird, wenn dort das Rauchen nicht berücksichtigt wird (oder werden kann, wegen fehlender Informationen).

Wir meinen: Dies bedeutet aber auch, dass Rauchen bei Lungenkrebs durch Radonbelastung im Einzelfall nicht als einschränkender oder ablehnender Grund bei der Beurteilung oder der Anerkennung einer Berufskrankheit dienen darf.

          Dr. Werner Neumann

 

Weiter zur Studie:

Mehr Informationen (vom Bundesamt für Strahlenschutz) 
finden Sie hier:

 

Bundesamt für Strahlenschutz

 

14.01.10

 

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Derzeit ist endlich die Debatte über bislang völlig vernachlässigte Einwirkungen bei Strahlenbelastung (Mobilfunk/Handynutzung) im Gang gekommen. Wir dokumentieren hier einige der für diese Debatte überaus wichtigen Dokumente.

Weitere Infos lesen Sie hier

 

● Zur Grenzwertdiskussion Mobilfunk:

BioInitiative: Top-Wissenschaftler fordern drastisch tiefere Grenzwerte   Ein unabhängiges Konsortium aus international anerkannten Experten hat die Beweislage für die wichtigsten biologischen Effekte elektromagnetischer Felder ausgewertet und gewichtet... lesen Sie hier weiter

 

Weiter Infos zum Thema:

www.buergerwelle-schweiz.org




Radioaktivitätsschäden

Pressemitteilung des LSG Hessen

14.10.09

Leukämieerkrankung eines Funktechnikers der Bundeswehr

als Wehrdienstbeschädigung anerkannt

Urteil des LSG Hessen vom 29.04.2009, Az.: L 4 VS 1/05

Erleidet ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung, so ist dies zu entschädigen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung ihre Ursache in einer dem Wehrdienst zuzuordnenden schädigenden Einwirkung hat. Hiervon ist bei einer nicht unerheblichen Strahlenexposition und einer Leukämieerkrankung auszugehen, so der das LSG Hessen in einem Urteil.

Im konkreten Fall war ein Zeitsoldat der Bundeswehr von 1989 bis 1992 als Generatormechaniker und Hochfrequenzfunktechniker bei einer Nato-Einrichtung in Belgien tätig. Bei Überprüfungs- und Wartungsarbeiten an Kurzwellensende- und Empfangsgeräten sowie Richtfunkgeräten war er Röntgenstörstrahlung ausgesetzt. 1992 wurde Leukämie diagnostiziert. Zwei Jahre später verstarb er im Alter von 38 Jahren an den Folgen dieser Erkrankung. Eine Entschädigung lehnte die Wehrbereichsverwaltung mit der Begründung ab, dass ein Zusammenhang mit der Wehrdiensttätigkeit nicht vorliege.

Die Richter beider Instanzen bejahen hingegen den Anspruch der Witwe auf Entschädigung. Erleidet ein Soldat während seiner Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung, so ist dies zu entschädigen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung ihre Ursache in einer dem Wehrdienst zuzuordnenden schädigenden Einwirkung hat. Dieser ursächliche Zusammenhang muss mit Wahrscheinlichkeit vorliegen. Besteht in der medizinischen Wissenschaft insoweit Ungewissheit, reicht ausnahmsweise auch ein möglicher Zusammenhang aus. Hiervon ist bei einer nicht unerheblichen Strahlenexposition und einer Leukämieerkrankung auszugehen.

Zwar habe nicht im Einzelnen ermittelt werden können, an welchen Geräten und unter welchen Bedingungen der Verstorbene gearbeitet habe. Grund hierfür sei auch, dass die NATO entsprechende Unterlagen nur 5 Jahre aufbewahre. Zum anderen seien keine Personen- bzw. Ortsdosismessungen erfolgt. Ein Überschreiten des Schwellenwerts von 0,2 Sievert, bei welchem die Ursächlichkeit der Strahlenbelastung für Leukämie angenommen wird, sei daher nicht erwiesen. Aufgrund von Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten sei dennoch von einer Strahlenbelastung auszugehen, der eine wesentliche Bedeutung für das Entstehen der Erkrankung zukommen kann. Dabei verwiesen die Richter auch darauf, dass ein adäquater Strahlenschutz in der fraglichen Zeit nicht bestanden habe.




 

Wir meldeten im Sommer 2003

"Neue Hoffnung für Radaropfer"
Experten: Schnell entschädigen

Die Expertenkommission für Strahlenschutz hat empfohlen, so genannte Radaropfer von Bundeswehr und Nationaler Volksarmee (NVA) der DDR großzügig zu entschädigen. Auf der Grundlage der Empfehlungen wollte das Verteidigungsministerium "unverzüglich" handeln, kündigte Staatssekretär Walter Kolbow (SPD) bei der Vorlage des Abschlussberichtes der Kommission am Mittwoch in Berlin an.

Peter Rasch, Vorsitzender des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter, begrüsste den 171 Seiten starken Bericht der Expertenkommission als "Schritt in die richtige Richtung". Seine Organisation vertritt die Belange von rund 500 Radaropfern. Laut Rasch liegen etwa 3000 Entschädigungsanträge vor. Insbesondere für die Anfangsjahre der Bundeswehr schlägt die Kommission eine großzügige Entschädigung vor. Bis 1975 sei die jeweilige Strahlenbelastung durch Radargeräte kaum nachweisbar. Deswegen sollten Soldaten , die kurz nach ihrer damaligen Tätigkeit an Krebs erkrankt seien, pauschal entschädigt werden können. Die Kommission kritisierte in ihrem Bericht insbesondere auch die bisherigen Verfahrensweise , wonach die Anträge der Betroffenen ja nach Beschäftigungsstatus unterschiedlich bewertet würden. Dafür gebe es "fachlichen Grund", sagte der Kommissionsvorsitzende Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz. Politiker aller Parteien versprachen den Betroffenen eine zügige Entschädigungspraxis. Die Kommission war im September 2002 vom Verteidigungsministerium eingesetzt worden.

Quelle: AZ, 3. Juli 2003"

Das ist leider Schnee von gestern.

 

Hoffnung für Radaropfer bitter enttäuscht - 

Hungerstreik geplant im Februar 2004

 

Der Frust der Radaropfer

Jetzt planen sie Hungerstreik

 

Sie hatten es schon einmal vor. Vor der Bundestagswahl. In Hungerstreik wollten die ehemaligen Radar-Soldaten vor dem Verteidigungsministerium in Berlin treten. Doch dann hat ihnen Staatssekretär Walter Kolbow (SPD) zugesagt, ihr Anliegen werde von einer unabhängigen Strahlenspezialisten-Kommission geprüft. "Uneingeschränkt akzeptieren" werde das Ministerium das Ergebnis, hatte Verteidigungsminister Peter Struck versprochen, sagt Heinz Dankenbring, der Allgäuer Beauftragte des Bundes zur Unterstützung Strahlengeschädigter. Darauf hätten sie sich verlassen -  und den Hungerstreik abgesagt. 

Passiert aber ist laut dem Kaufbeurer Dankenbring nichts. Seit Jahren fühlen sich der 68-Jährige und seine rund 1600 Mitstreiter aus dem gesamten Bundesgebiet "im Stich gelassen und an der Nase herumgeführt". Denn das versprochen Gutachten hätte den Soldaten dann bescheinigt, dass ihre schweren gesundheitlichen Schäden von den Radarstrahlen kommen, denen sie während ihres Dienstes ausgesetzt waren. Auch Dankenbring hat das, wie gut 200 weitere Kollegen, bestätigt bekommen. eine Rentenzahlung aber habe das Versorgungsamt Augsburg abgelehnt. Dankenbring wird jetzt vor dem Sozialgericht klagen. 300 Anträge wurden zurückgewiesen, der Rest der Fälle "ist immer noch nicht abgeschlossen", sagt Dankenbring, "das wird weiter verschleppt". Als "unser letztes Druckmittel" planen die Ex-Soldaten jetzt einen weiteren Hungerstreik vor dem Ministerium. Und diesmal wollen sie ernst machen.

 

Quelle: AZ - Nummer 25, Samstag, 31.01.2004

 

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Allergene

 

Der „Ärzteverband Deutscher Allergologen e. V.“ warnt in seiner neuesten Presseinformation (August 2009) vor der bedrohlichen Situation, die in Sachen Zunahme von Allergisierungen in der Allgemeinbevölkerung entstanden sei. Er spricht bereits von einem „akutem Allergie-Notstand“. Trotzdem sei dem Gesundheitssystem die Behandlung von Allergien „keinen Euro wert“. Siehe dazu das Schaubild des Verbandes sowie die Presseinformation auf dessen Homepage: www.aeda.de

Die darin beschriebenen Entwicklungen sind auch von beruflich erworbenen Allergien von großer Bedeutung. Denn nach wie vor wird die auch in diesem Gebiet erworbene bzw. verursachte Zahl von Allergisierungen völlig unterschätzt. Keine Beachtung finden auch die Allergisierungen, insbesondere der Atemwege, die durch Immissionen von Industrieanlagen sowie dem gewerblichen Verkehr erzeugt werden. Ganz besondere Bedeutung haben dabei Kohlekraftwerke und Müllverbrennungsanlagen, aber auch die Landwirtschaft mit ihrem stetig steigenden Pestizid-Verbrauch. Dessen Feinpartikel werden durch die Luft sogar bis zu 1000 Kilometer weit getragen, je nach Wind- und Wetterverhältnissen. Die Testproben zur Austestung gewerblicher Allergene sind oft nicht geeignet, die Ursachen der Allergisierungen anzuzeigen. Die Proben sind entweder veraltet oder es wird unsachgemäß herumhantiert. Die Epicutan-Testung zur Feststellung von Reaktionen sind medizinisch sowieso heftig umstritten.

Verantwortlich für die Zweifel ist – mehr soll dazu hier nicht gesagt werden – die Zellzusammensetzung der Rückenhaut und des dortigen Unterhautfettes usw. sowie die an diesem Ort zu erwartende Immunantwort.

Allergisierungen des Nervensystems werden vom deutschen Gesundheitswesen und den meisten AllergologInnen leider auch heute noch nicht zur Kenntnis genommen.

 




 

Für Sie gelesen auf der Seite des Universitätsklinikum Aachen:

 

Zusammenfassung der 5. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie

" Berufsdermatologische Risikofaktoren"           [klicken Sie hier]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Krebserzeuger

 

 

Für Sie gelesen:

Streit um Studie zu Krebsrisiko von IBM-Mitarbeitern

 

Der Streit um eine Studie zu erhöhten Krebsrisiken bei ehemaligen IBM-Mitarbeitern hat jetzt zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Fachverlag Reed Elsevier[1] und einigen seiner Autoren geführt, berichten unter anderem die Wissenschaftsjournale Science[2] und Nature[3]. Weil der Verlag eine Veröffentlichung zu der Studie abgelehnt hatte, zogen die Autoren ihre Beiträge für ein Sonderheft zu Gesundheit in der Halbleiterindustrie zurück, unterstützt von dem Gastredakteur Joseph LaDou von der University of California, der den Artikel bereits angenommen hatte. Sie wollen ihre Artikel erst dann freigeben, wenn auch der Beitrag zur IBM-Studie abgedruckt wird. Der Verlag zeigte sich davon bisher unbeeindruckt.

 

Das Ganze ist eigentlich nur ein Nebenschauplatz im Zusammenhang mit einer Reihe von Klagen von Ex-Mitarbeitern gegen IBM[4], die ihre Krebserkrankung darauf zurückführen, dass der IT-Konzern in verschiedenen Fabriken krebserregende Chemikalien eingesetzt haben soll. Mit 50 Klägern einigte sich IBM im März außergerichtlich[5]. Für die Verfahren hatten Anwälte der Klageseite Richard Clapp[6] von der Boston University und Rebecca Johnson vom Epicenter in Circle Pines, Minnesota, mit einer epidemiologischen Studie beauftragt. Clapp ist einer der Wissenschaftler, die einst den Zusammenhang zwischen Krebs bei Vietnam-Veteranen und dem Entlaubungsmittel Agent Orange belegt hatten.

 

In der Studie analysierten die beiden Wissenschaftler IBM-Unterlagen zur Sterblichkeit von mehr als 30.000 Mitarbeitern in einem Zeitraum von gut 30 Jahren. Sie kamen zu dem Schluss, dass IBM-Mitarbeiter signifikant häufiger an Krebs gestorben sind als andere in der Gesamtbevölkerung. Noch höher lagen die Krebsraten bei Mitarbeitern, die mindestens einen Monat in den Chipfabriken von IBM beschäftigt gewesen waren. Das Gericht hatte die Verwendung der Unterlagen abgelehnt[7], da sich daraus kein klarer Zusammenhang zwischen den Krebstoden und ihrer jeweiligen Ursache herstellen lasse.

 

Clapp hatte die Studie im März zunächst selbst zurückgezogen, als IBM-Anwälte ihn warnten, dass er sonst eine gerichtliche Auflage, nach der die Unterlagen nur im Gerichtsverfahren verwendet werden dürften, verletze. Clapps Anwälte sahen das anders: Da IBM die Daten nicht als vertraulich gekennzeichnet habe, seien sie in den Akten des Gerichts für jeden einsehbar und damit öffentlich. Daraufhin reichte Clapp den Artikel erneut zur Veröffentlichung ein. Während die Autoren nun argwöhnen, dass IBM Druck auf Elsevier ausgeübt habe, bestreitet der Verlag dies und begründet die Ablehnung mit formalen Kriterien: Es handele sich nicht um einen journalistischen Beitrag, sondern um einen Originalartikel von Forschern, was nicht in den gewählten Rahmen passe. LaDou sagte dazu gegenüber Science, dass man ihm dieses Kriterium vorher nicht mitgeteilt habe.

(anm[8]/c't) (anm/c't)

 

 

URL dieses Artikels:
  http://www.heise.de/newsticker/meldung/48714

 

Links in diesem Artikel:
  [1] http://www.reed-elsevier.com/
  [2] http://www.sciencemag.org
  [3] http://www.nature.com/nature/
  [4]  http://www.heise.de/newsticker/meldung/40743
  [5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/48576
  [6] http://www.bumc.bu.edu/Departments/PageMain.asp?Page=1296&DepartmentID=97
  [7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/41030
  [8] mailto:anm@ct.heise.de

 

Copyright © 2004 Heise Zeitschriften Verlag

 

 

 

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Infektionen

 

 

 

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Skelett-/Muskel-/Gelenkbelastungen

 

 

 

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Analytik

 

 

Giftstoffe aus der Ferne erkennen

Detektor "SIGIS"

mehr dazu finden Sie unter www.3sat.de/nano/

 

Borreliose durch Zeckenbisse verursachen Nervenschäden

Lesen Sie hierzu auf der seite www.nervenschaeden.de/zeckenbiss/ mehr.

 

 

Der Mobbing-Report

Am 11. Juni 2002 stellte das Bundesministerium für Arbeit die Ergebnisse der ersten Repräsentativstudie zu Mobbing in der Bundesrepublik Deutschland vor. Die Untersuchung der Sozialforschungsstelle in Dortmund beinhaltet Aussagen zum Ausmaß von Mobbing, zu besonderen Risikogruppen und typischen Mobbern, den Folgen von und dem Umgang mit Mobbing sowie Motiven, Hintergründen und begünstigenden Faktoren. Deutlich wird, dass die Entwicklung von Mobbing in der Regel auf ein Geflecht aus individuellen Motiven und Verhaltensweisen, Ursprungskonflikten und begünstigenden Rahmenbedingungen zurückzuführen ist. Damit informiert der Mobbing-Report nicht nur Betroffene, sondern insbesondere Führungskräfte über ein Thema, dessen Enttabuisierung in Unternehmen immer dringlicher wird.

 

Meschkutat, Bärbel; Stackelbeck, Martina; Langenhoff, Georg: Der Mobbing-Report; 2002. ISBN: 3-89701-822-5

Download: Kurzfassung

Eine Broschüre der Mobbing-Line NRW ist kostenlos beim NRW-Arbeitsministerium unter www.masqt.nrw.de oder unter der Tel. 01803-100114 zu beziehen.


 

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Büro-/PC-Arbeit

 



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Transport/Verkehr/Kundenservice

Ein Film von Inge Altemeier:

Das Gift kommt zurück

14.10.2009

Aus dem Einleitungstext vom WDR:

 

"Jeder fünfte Container, der im Hamburger Hafen geöffnet wird, so schätzen Experten, ist mit giftigen Substanzen belastet. Immer mehr Menschen erkranken an diesen Giften. Eine Spurensuche von Inge Altemeier.

Nach wie vor gibt es für Importware keine Grenzwerte für Pestizide. Zudem werden zahllose Container aus Gründen des Transportschutzes mit Nervengiften besprüht, bevor sie die Umschlaghäfen in Europa erreichen. Findet etwa der Hamburger Zoll einen solchen Container, hat er keine Möglichkeiten den Verbraucher zu schützen und die Ware beispielsweise zu beschlagnahmen - obwohl viele dieser gesundheitsschädlichen Gifte in Europa längst schon verboten sind. (...)"

 

Sendung vom 28. September 2009

Teil 1     Teil 2     Teil 3     Teil 4     Teil 5

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Schadstoff-Informationen

Wie viel Schadstoffe stoßen Chemiebetriebe, Stromerzeuger und große Kläranlagen aus? Künftig können Bundesbürger einen „Blick hinter die Werkstore“ werfen. 

Sie können über das offizielle Webportal des Umweltbundesamtes www.prtr.bund.de (Pollutant Release and Transfer Register) das nationale Schadstoffregister einsehen, in dem bestimmte Unternehmen ihre aktuellen Daten veröffentlichen, zu deren Angaben sie verpflichtet sind.

 

08.06.2009

 

 

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Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL)

Die seit 1986 existierende gemeinsame Gefahrstoffdatenbank der Länder wird von den zuständigen Behörden der Bundesländer betrieben. Diese Datenbank unterstützt nicht nur die Aufsichtsbehörden in Sachen Arbeitsschutz und Immissionsschutz. Verbraucher und Verwender von Chemikalien können hier ebenfalls Informationen abrufen:

www.Gefahrstoff-info.de

 

10.06.2009

 

 

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Am 22.04.2009 ist die 
Gefahrstoffdatenbank 
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
 
ans Netz gegangen.

Die Pressestelle gab dazu folgende Erklärung ab:

Mit Gefahrstoffen sicher umgehen, setzt viel Wissen voraus. Eine umfassende Sammlung praktischer Hilfen und Fachinformationen zum Thema bietet deshalb das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (BGIA) ab sofort unter www.dguv.de/bgia/de/gestis/gefahrstoff_infos/index.jsp an. Die Leitfäden, Broschüren, Datenbanken, Berichte und Betriebsanweisungen stammen von den Unfallversicherungsträgern und vom BGIA; sie richten sich an alle, die sich selbst oder andere vor Gefahrstoffbelastungen schützen wollen - am Arbeitsplatz und auch sonst.

Von Abbeizmittel, Alkohol im Betrieb und Asbest über Halogenkohlenwasserstoffe, Hautpflege und Holzschutzmittel bis hin zu Toluol, Tonern und Transport von Gasflaschen reicht das Spektrum. Das neue Internetportal des BGIA enthält - nach Stichworten geordnet - mehrere hundert Links zu praktischen Gefahrstoffinformationen der Unfallversicherungsträger. Einen besonderen Schwerpunkt bilden Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung bei den unterschiedlichsten Tätigkeiten in einer Vielzahl von Branchen. Der Nutzer findet konkrete Anleitungen und Formulare, die dazu dienen, Gefährdungen systematisch zu erfassen, zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung festzulegen.

Auch gefahrstoffrelevante Gesetze und Verordnungen sind übersichtlich gelistet, und aktuelle Themen wie REACH und GHS schnell gefunden. Daneben gibt es auch Hinweise auf Datenbanken mit kostenlosem Zugriff. Dazu zählen das Gefahrstoffinformationssystem GisChem der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie und die Stoffdatenbank GESTIS des BGIA, die auch Laien schnelle Antworten auf Gefahrstofffragen gibt.

Eine eigene Rubrik ist den Betriebsanweisungen gewidmet. Nach Branchen gegliedert, enthält sie mehr als 250 Betriebsanweisungen für den Umgang mit gesundheitsschädlichen Arbeitstoffen.

 

 

 

 

 

10.06.2009

 

 

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