Themen:
1.
Bundessozialgericht: Krankenkassen müssen verordnete
Bewegungsübungen übernehmen 2.
Mausadapter filtert Zitterbewegungen 3.
Urinanalyse zur Kontrolle des Fortschreitens von
Parkinson? 4.
Schweißen erhöht das Parkinson-Risiko um das
Zehnfache 5.
Anosognosie auch bei Morbus Parkinson
1. Bundessozialgericht: Krankenkassen
müssen verordnete Bewegungsübungen übernehmen
In einem Ende Juni veröffentlichten Urteil hat das
Bundessozialgericht (BSG) am 17.03.2005 klar gestellt, dass
die Krankenkassen unrechtmäßig Leistungen für Bewegungsübungen
ablehnen und in die Grundpflege nach SGB XI verschieben.
Weiterhin hat das BSG Feststellungen zur Regelungskompetenz
des gemeinsamen Bundesausschusses hinsichtlich der Richtlinien
für die häusliche Krankenpflege getroffen. Im entschiedenen
Fall dienten die als häusliche Krankenpflege durch den Arzt
verordneten Bewegungsübungen der Klägerin dazu, die
Auswirkungen der vorliegenden Erkrankungen zu bekämpfen, die
in einer zunehmenden Versteifung der Gelenke bestanden. Dazu
der Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter
sozialer Dienste e. V. (bpa), Bernd Tews: “Das Gericht hat
richtig erkannt, dass die Bewegungsübungen eindeutig Maßnahmen
der Behandlungspflege im Sinne des § 37 Abs. 2 SGB V sind und
folglich in den Leistungsbereich der gesetzlichen
Krankenversicherung fallen”.
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil auch
klargestellt, dass die Richtlinien zur häuslichen
Krankenpflege keinen abschließenden Leistungskatalog
darstellen. “Für eine Ausgrenzung notwendiger Leistungen aus
dem Versorgungsauftrag der Krankenkassen, ihre Zuweisung zum
Aufgabenbereich der Pflegekassen oder in die
Eigenverantwortung der Versicherten (...) hat der
Bundesausschuss keine Ermächtigung”, heißt es im Wortlaut. Und
weiter: “(...) Demzufolge bleiben Maßnahmen der
Behandlungspflege, die im Einzelfall erforderlich und
wirtschaftlich sind, auch außerhalb der HKP-Richtlinien in der
Leistungsverpflichtung der Krankenkasse, und zwar unabhängig
davon, ob es sich um die Behandlung einer akuten oder
chronischen Erkrankung handelt.” (Quelle: Bundesverband
privater Anbieter sozialer Dienste e. V./bpa, 29.06.2005)
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2. Mausadapter filtert
Zitterbewegungen
IBM Deutschland hat vor kurzem einen Adapter vorgestellt,
der Menschen mit Parkinson oder starkem Händezittern
(Essentieller Tremor, ET) die Nutzung einer Computermaus
vereinfacht. Der Adapter wird einfach zwischen die Maus und
den Computer geschaltet und filtert Zitterbewegungen der Hand
nach dem Prinzip der Stabilisierung von Filmaufnahmen heraus.
Da der Adapter eine normale Maus imitiert, wird für den
Computer keine weitere Software benötigt. Der Adapter kann mit
jeder beliebigen Maus und jedem Betriebssystem verwendet
werden.
Für Menschen, die unter ET oder Parkinson leiden, ist die
Arbeit mit einer Maus schwierig oder gar unmöglich. Der
Adapter filtert nun unbeabsichtigte Mausklicks heraus und
vereinfacht die Durchführung von Doppelklicks. In einer
vorangegangenen Studie wurde der Mausadapter bereits von
ET-Patienten getestet. Die meisten Probanden berichteten nach
dem Test von mäßigen bis beträchtlichen Verbesserungen bei der
Handhabung einer Maus. (Quelle: IBM; 14.03.2005) zum Seitenanfang
3. Urinanalyse zur Kontrolle des
Fortschreitens von Parkinson?
Eine Urinuntersuchung könnte sich als einfach zu
handhabendes Instrument zur Kontrolle des Fortschreitens eines
Morbus Parkinson etablieren. Darüber berichten Forscher der
Juntendo University School of Medicine in Tokio, Japan.
Wissenschaftler untersuchten bei 72 Parkinson-Patienten und
einer vergleichbaren Kontrollgruppe die Spezifität einer
Bestimmung von 8-Hydroxydeoxyguanosin (8OHdG) im Urin. Den
Studienergebnissen zufolge stieg der 8OHdG-Spiegel im Urin
analog zur Schwere des Morbus Parkinson an. Daher empfehlen
die Wissenschaftler diese Methode zur Verlaufskontrolle eines
Morbus Parkinson. Quelle: http://www.neuronews.de/, 22.03.2005
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4. Schweißen erhöht das
Parkinson-Risiko um das Zehnfache
Offenbar haben Menschen, die berufsmäßig regelmäßig mit
Schweißarbeiten zu tun haben, ein erhöhtes Risiko, an einem
Morbus Parkinson zu erkranken. Dies zumindest ergibt eine
Studie der Washington University School of Medicine in St.
Louis, USA. Für die Studie untersuchten Forscher 1.423
Schweißer aus dem Bundesstaat Alabama im Rahmen einer
gesetzlichen medizinischen Untersuchung mittels der Unified
Parkinson’s Disease Rating Scale (UPDRS) auf das Vorhandensein
eines Morbus Parkinson. Zusätzlich gaben die Studienteilnehmer
an, in welchem Maß sie während des Schweißens dem dadurch
bedingten Rauch ausgesetzt waren. Die Auswertung der Daten
ergab eine Prävalenz von 977 bis 1.366 Fällen pro 100.000
unter den berufstätigen männlichen Schweißern im Alter
zwischen 40 und 69 Jahren. Im Vergleich zur gleichaltrigen
Allgemeinbevölkerung bedeutet dies ein um mehr als den Faktor
10 erhöhtes Risiko, an einem Morbus Parkinson zu erkranken.
(Quelle: Abstract aus “Neurology” 2005; 64:230-235) zum Seitenanfang
5. Anosognosie auch bei Morbus
Parkinson
Im Rahmen eines Morbus Parkinson können die Betroffenen die
tatsächlichen Einschränkungen ihrer motorischen Fähigkeiten
häufig nicht richtig erkennen. Während eine Anosognosie
(Unfähigkeit, eine eigene Erkrankung bzw. Funktionsausfälle zu
erkennen) bisher hauptsächlich mit Schädigungen der kortikalen
Gehirnregion assoziiert wurde, gibt es auch Hinweise dafür,
dass subkortikale Gehirnschädigungen ebenfalls mit einer
Anosognosie einhergehen. Eine Studie des University of Florida
Brain Institutes in Gainesville, USA, hat nun untersucht,
inwiefern ein Morbus Parkinson mit einer Anosognosie assoziert
ist. Dabei bezogen die Forscher 48 Parkinson-Patienten ein,
davon 16 mit prädominant linksseitigen und 32 mit
rechtsseitigen motorischen Symptomen. Bei allen war eine
rechts- beziehungsweise linksseitige Pallidotomie geplant.
Zusätzlich befragten die Forscher 48 Personen, die die
Studienteilnehmer betreuten, zur tatsächlichen Ausprägung der
Symptomatik. Dabei zeigte sich, dass die Patientengruppe sich
bei zwei Parametern der Aktivitäten des täglichen Lebens als
deutlich weniger eingeschränkt einstufte, als es die
Betreuungspersonen taten. Besonders signifikant ausgeprägt war
die Diskrepanz zwischen Betroffenen und Betreuern bei der
Einschätzung der funktionellen Unabhängigkeit bei
Parkinson-Patienten mit linksdominanten Symptomen. (Quelle:
Abstract aus “Clin Neuropsychol.” 2005; 3:352-362) zum Seitenanfang
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