GRV - Urteile |
PflegeV |
Schwerbehinderung |
GRV
Gesetzliche
Rentenversicherung 2008 Auf
Biegen und Brechen Es ist schon ein starkes Stück. Am 8. Dezember 2008 meldete die Berliner Zeitung unter dem Titel "Rechtsanwälte im Arztkittel" (Autor: Daniel Baumann), die Gesetzliche Rentenversicherung (RV) habe in ihren Renten- und REHA-Abteilungen Juristen damit beauftragt, medizinische Sachfragen zu klären und darauf ihre leistungsrechtlichen Entscheidungen zu stützen. Auch abekra e.V. ist schon seit Jahren aufgefallen, wie zunehmend schlampig und fehlerhaft Anordnungen, aber auch Bescheide der RV sind. Nicht nur, dass nachweislich Schwerkranke für die RV plötzlich gesund und arbeitsfähig sind. Auch REHA-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit wurden und werden immer seltener gewährt. Der Artikel von Baumann schafft nun eine gewisse Klarheit. So war uns z.B. die Existenz des sog. "Schmöckwitz-Protokolls" nicht bekannt. Darin seien, so Baumann, "insgesamt 27 Sachverhalte festgehalten (..), "die", wie es in diesem Papier selbst hieß, "ohne Einschaltung des sozialmedizinischen Dienstes grundsätzlich durch die Verwaltung entschieden werden können". Ob die Proteste des Personalratsvorsitzenden Thomas Schubert gegen dieses "Schmöckwitzer Protokoll" erfolgreich waren, das berichtet Baumann leider nicht. Wir erfahren aber, dass der Personalrat ein halbes Jahr brauchte, um sich dieses Skandals im eigenen Haus anzunehmen. Besieht man sich die stark gesunkenen Zahlen der Gewährung von Renten für Früherwerbsgeminderte und REHA-Kuren im Verhältnis zu den nicht im gleichen Maß gesunkenen Antragszahlen von Versicherten, dürfte der Eindruck kaum trügen, dass die RV durch den Einsatz von Juristen statt Ärzten, also von berufsfremdem Personal, die Skrupelgrenzen erheblich abgesenkt hat, Versicherte um ihre berechtigten Ansprüche zu bringen. Anders als ein/e MedizinerIn kommt ein/e JuristIn schließlich nicht mit der ärztlichen Berufsordnung in Konflikt, wenn er/sie weisungsgemäß auf diesem berufsfremden Tätigkeitsfeld arbeitet und Entscheidungen trifft. Für JuristInnen ist es bedeutungslos, ob sie richtige medizinische Diagnosen stellen, ob sie sachkundige Diagnosen richtig oder falsch verstehen oder die medizinische Prognose bzw. den REHA-Bedarf nach Kommissart verkennen: Ist alles nicht so schlimm. Muss sich nur mal Mühe geben. Sie sind JuristInnen und der ärztlichen Berufsordnung nicht unterworfen. Die eigenen Standespflichten missachten sie – so will es zumindest scheinen – damit nicht. Doch der Schein trügt. Als JuristInnen müssten sie wissen, dass auch in der Deutschen Rentenversicherung Versicherte Anspruch darauf haben, von FachärztInnen untersucht, begutachtet bzw. beurteilt zu werden. Das ist Stand der Rechtsprechung – siehe dazu das Urteil des LSG Bayern 8. März 2000 – Az.: L 18 SB 110/99 – und betrifft nicht nur die Überprüfungsverfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit. Aus diesem Urteil (Leitsätze) geht hervor: "1. Nach §
407 a Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) obliegt dem medizinischen
Sachverständigen die Pflicht, unverzüglich zu prüfen, ob der
Gutachtenauftrag in sein Fachgebiet fällt und ohne Hinzuziehung von
weiteren Sachverständigen erledigt werden kann. 2. Ein
medizinischer Sachverständiger mit der Zusatzbezeichnung
"Sozialmedizin" ist nicht zuständiger Gutachter z.B. für das
medizinische Fachgebiet der Orthopädie. 3. Nach Auffassung
des Bayerischen LSG hätte sich das Sozialgericht nach Vorliegen des
Gutachtens eines Sozialmediziners gedrängt fühlen müssen,
fachkompetente Untersuchungen bzw. eine Begutachtung auf dem Gebiet der
Orthopädie durchführen zu lassen. 4. Das
Sozialgericht hat gegen seine Pflicht zur Amtsermittlung verstoßen, weil
es den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt hat, indem es sich auf
das Gutachten eines Internisten zu Fragen auf orthopädischem, HNO-ärztlichem
und nervenärztlichem/psychiatrischem Fachgebiet gestützt hat,
obwohl diesem Sachverständigen die erforderliche Sachkunde für die ärztlichen
Fachgebiete fehlte." Dieses Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für alle Verfahren im Bereich des Sozialrechts, auch für die Verwaltungsverfahren aller Sozialleistungsträger selbst, somit auch für die Gesetzliche Rentenversicherung. In seinem Rundbrief "Berufskrankheiten 039/2003" hat deshalb z.B. auch der damalige Hauptverband der Berufsgenossenschaften (heute: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) alle Hauptverwaltungen der gewerblichen BGen darauf hingewiesen und bemerkt: "Obwohl es
sich um einen Rechtsstreit nach dem Schwerbehindertengesetz handelt
(nunmehr integraler Bestandteil des SGB IX), dürfte nach unserer Einschätzung
das Urteil für die Begutachtung von Berufskrankheiten, insbesondere bei
der Beurteilung und Bewertung unterschiedlicher medizinischer Fachgebiete,
erhebliche Bedeutung haben. Die maßgeblichen Vorschriften der ZPO zum ärztlichen
Sachverständigenrecht (§ 402 ff ZPO) sind auch bei der Begutachtung von
Berufskrankheiten zu berücksichtigen." Von der GVR ist ein vergleichbares Rundschreiben indes nicht bekannt, obgleich auch sie Grund genug gehabt hätte, ihre weisungsberechtigten MitarbeiterInnen auf die damit geklärte Rechtslage explizit hinzuweisen. Stattdessen entwickelte sie mehr oder minder im Geheimen derartige "Projekte" mit dem Ziel, ärztlichen Sachverstand formaljuristisch zu kujonieren. Wer von Ihnen also im fraglichen Zeitraum zwischen ca. 2005 und 2008 einen oder mehrere Bescheide von der RV erhalten hat, sollte rasch seine Unterlagen durchsehen. Stoßen Sie auf Hinweise, die vermuten lassen, dass auch in Ihrem Fall Fachfremde medizinische Diagnosen getroffen, entsprechende Beurteilungen abgegeben und auf dieser Basis rechtlich bindende Verwaltungsentscheidungen getroffen haben, sollten Sie alsbald handeln. Intervenieren Sie bei der RV, verlangen Sie die Offenlegung der Entscheidungsprozesse und verlangen Sie, dass derart verfahrensrechtswidrig zu Stande gekommen Entscheidungen zurückgenommen werden und die RV neu ermittelt. Den Beitrag von Daniel Baumann "Rechtsanwälte im Arztkittel" in der Berliner Zeitung vom 8. Dezember 2008 mit den genaueren Angaben zu diesen skandalösen Vorgänge in der RV finden Sie unter: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1208/wirtschaft/0002/index.html 17.12.2008 Angela Vogel
Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - Die Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren beim Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 SGB VI) ist mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 i.V.m. § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI) sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Mehr lesen Sie hier
- 1 BvR 1243/04 -
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin
Hohmann-Dennhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 10. März 2008 einstimmig beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.Gründe:1 2 3 Mehr lesen Sie hier
Bundessozialgericht Urteil vom 16.5.2006
Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres bitte klicken Sie hier
Riester-Rente Vorwort
Seit Beginn des Jahres 2002 wird jedem Arbeitnehmer die sogenannte Riesterrente (Förderung der Alterssicherung durch den Bund) ans Herz gelegt. Dabei wird von den Versicherungen regelhaft verschwiegen, dass eine Auszahlung oftmals gar nicht erfolgt bzw. auch die aus der öffentlichen Hand geflossenen Gelder zurückgezahlt werden müssen. Bitte lesen Sie den nachfolgenden Beitrag, der im politischen Magazin "Plusminus" am 22.10.02 gesendet wurde sehr aufmerksam. Der Beitrag kann unter www.mdr.de/plusminus/3_221002.html nachgelesen werden - solange der Beitrag dort verfügbar ist.
Beitrag aus Plusminus vom 22.10.02:
Im November-Heft "Finanztest" der Stiftung Warentest wurden die Qualitätskriterien in einem Vergleich veröffentlicht.
Vorschnell abgeschlossen? Wie komm ich wieder raus?
Antworten können Sie unter folgenden Links finden:
- Archiv der Sendung Plusminus
- Info´s der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
- Musterbriefe zur Kündigung gibt es unter
|
[nach oben] | ||
PflegeV
Pflegenotstand Der Pflegenotstand ist seit Jahren in aller Munde. Immer mehr Menschen entwickeln Demenzen, kaum dass sie die Fünfzigjahresgrenze überschritten haben, teilweise sogar wesentlich früher. Wenige - erstaunlicherweise am wenigsten Ärzte und Ärztinnen - bringen Demenzen in Zusammenhang mit Jahrzehnte langen Belastungen der Menschen mit nervengiftigen Arbeitsalltagsstoffen, gleich ob beruflich oder privat angewandt bzw. gegenwärtig. Pestizide in Nahrungsmitteln, Insektensprays oder Mottenschutz in Teppichen, im Bettzeug, in Polstermöbeln und anderen Textilien sind üblich, um nur ein Beispiel zu nennen. Schaut man sich allein nur im häuslichen Bereich wach und wissend um, fährt der Schreck in alle Glieder. Neue Küchen können der Beginn schlimmer Gelenkschmerzen sein. "Rheuma", sagt Ihr Arzt, "oder Arthrose". Sie wundern sich. Sie sind gerade mal 30 Jahre alt. Sind Ihre beiden kleinen Kinder länger in der neuen Küche, klingen ihre Stimmchen nach und nach verschnupft, schwellen ihre Nasen und Augen zu. Sie lassen eine Allergietestung durchführen. Beide haben Allergien gegen viele Nahrungsmittel entwickelt. - Sie wundern sich noch mehr. Weder in Ihrer noch in der Familie Ihres Ehepartners gab es bisher Allergien. Auf Schadstoffe hat der Hautarzt nicht getestet und so erfahren Sie auch nicht, dass die Nahrungsmittelallergien nur die Folge einer schadstoffbedingten Allergisierung ist. Das nennt man Stockwerkallergisierung: Auf die zu Grunde liegende Allergie setzt sich die Allergie gegen Nahrungsmittel oben auf. Oft kommen auch Kreuzreaktionen vor. - Dass Ihnen, aber auch Ihren Kindern immer häufiger Dinge aus der Hand fallen, Sie daneben greifen und öfter mal das Gleichgewicht verlieren, fällt Ihnen dabei gar nicht auf. Ihr Mann schimpft mit Ihnen, Sie mit den Kindern. "Pass doch besser auf" wird zum meist gehörten Satz in Ihrer Familie und das Unglück nimmt seinen Lauf. Hätten Sie den Mitarbeitern der Steinmetzefirma zugeschaut, als sie die Granitplatten mit Silikon1 verfugten, wäre Ihnen aufgefallen, dass sich in der Küche schlagartig ein pestilenzartiger Gestank ausbreitete. So haben Sie den Gestank erst später gemerkt und gedacht, dass ist halt so mit neuen Küchen. Die stinken immer. In ein paar Wochen ist es vorbei. Es war nicht vorbei. Leider bringen Sie bis heute weder Ihre angebliche Arthrose noch den Schnupfen der Kinder oder diese merkwürdigen, plötzlich aufgetretenen neurologischen Störungen (daneben greifen, Gleichgewichtsstörungen und Schwindel) in Verbindung mit diesem Silikon oder den anderen bei der Montage der Küche verwendeten Mitteln wie z.B. dem Kleber. Sie haben sich auch nichts dabei gedacht als der Heizkörper nicht ging und der Monteur kurzerhand eine Sprühflasche mit Korrosionsschutzmittel eingesetzt hat. Es ließen sich viele solcher Anwendungsbeispiele konkret benennen. Sie leiden darunter, sagen vielleicht: "Da kann ich doch nichts machen", oder "bin ich Chemiker?" und am Ende steht die Volldemenz. Ihre Volldemenz. Gewerbliche ArbeitnehmerInnen sind sehr häufig doppelt belastet. Sie sterben durchschnittlich nicht nur zirka 10 Jahre früher als Menschen in Angestelltenberufen (und finanzieren dadurch einen Anteil der Angestelltenrenten mit), sondern haben auch überdurchschnittlich häufig Enzephalopathien und psychische Erkrankungen - die Ausdruck von Nervenschäden und keine psychosomatische Erscheinungen sind (wie faule und durch Desinfektionsmittel häufig selbst neurologisch geschädigte ÄrztInnen so gerne behaupten). Es sind eben diese Menschen, die sehr viel häufiger zu Pflegefällen werden, die zu betreuen die Kräfte ihrer Familien regelmäßig übersteigt. Da die Berufsgenossenschaften regelhaft die im Laufe langer Arbeitsleben erworbenen körperlichen und geistigen Gesundheitsschäden der gewerblichen ArbeitnehmerInnen nicht entschädigen und die Altersrenten chronisch Geschädigter meist sehr viel kleiner sind als die anderer Bevölkerungsteile, sind es gerade die gewerblichen ArbeitnehmerInnen, die im Alter die teils sehr grausamen Folgen des Pflegenotstandes auch noch zu erdulden haben. Es ist dringend notwendig, diese Zustände zu ändern. Eine Gesellschaft, die sich derart gegenüber ihren Alten und chronisch Geschädigten verhält, hat kein Recht sich zivilisiert zu nennen - und sich obendrein auf die Schultern zu klopfen, die Todesstrafe sei bei uns ja abgeschafft. Mit dem Pflegenotstand und der wahrlich bitteren Realität beschäftigen sich Claus Fussek und Sven Loerzer in ihrem Beitrag "Was darf Menschenwürde kosten?", den wir Ihnen hier präsentieren (und vor dem Vergessen retten). Er erschien in der Frankfurter Rundschau am 28.November 2005. Ihr kürzlich veröffentlichtes Buch "Alt und abgeschoben. Der Pflegenotstand und die Würde des Menschen" ist im Herder Verlag unter der ISBN - Nummer 3-451-28411-1 (19,90 €) erschienen. Ich hoffe, dass in die Debatte um den Pflegenotstand und dessen Ursachen künftig auch die oben genannten Fakten einfließen und Berücksichtigung findet, welche besonderen Schieflagen und schichtspezifischen Ungerechtigkeiten es hier gibt. Ich hoffe aber auch auf die wachsende Erkenntnis, dass sich bei reduziertem Alltags- und Arbeitsgiftverbrauch sehr viele Pflegefälle, vor allem auch Demenzen (giftbedingte Enzephalopathien), vermeiden lassen. ______________________ 1) Hier das Beispiel der Ausgasungsmessung eines Neutralsilikons, das u.a. die krebserzeugende und allergisierende Substanz "Butanonoxim" ausgast und fürchterlich stinkt. Allergieerzeugende Stoffe führen immer auch zu Entzündungen, damit zu dem, was Ihr Arzt schnell und hopplahopp für Arthrose oder Rheuma hält und sich wundert, warum der sog. Rheumafaktor negativ ist. - Butanonoxim scheint im Übrigen heute eine der häufigst in Wohninnenräumen (neben Phthalaten!) gegenwärtigen giftigen Substanzen -
|
[nach oben] | ||
Schwerbehinderung
|
[nach oben] |