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Foto: Angela Vogel (2005)
Mecklenburg-Vorpommern (2005)
abeKra, Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. unterstützt den Protest der niedergelassenen ÄrztInnen. Schon heute leiden vor allem arbeits- und umweltbedingt Erkrankte unter der Fünfminutenmedizin, die es nicht zulässt, die wirklichen Erkrankungsursachen zu finden und die Geduld zu entwickeln, die meist langwierigen Therapieversuche durchzuführen. Die Fünfminutenmedizin lässt fast nur noch Medikamentierungen der groben Art zu; wer alle diese Medikamente nicht (mehr) verträgt, weil sie im Wesentlichen sehr häufig gerade diejenigen chemischen Bestandteile enthalten, die zu den Gesundheitsschäden geführt haben, um die es geht, fallen wir nach und nach aus der medizinischen Versorgung raus. Wir werden notwendigerweise fehldiagnostiziert und fehlbehandelt. Anschließend erhalten wir auch keinen sozialversicherungsrechtlichen Schutz mehr, weil Art und Dauer unserer Krankheiten nicht mehr den überall zu Grunde gelegten ärztlichen Erfahrungswerten entsprechen - nach dem Motto: Krankheiten, die heilbar sind, aber nicht in der dafür vorgesehenen Zeit heilen, gibt es nicht. Die PatientInnen lügen und/oder simulieren. Was dann schließlich als defektes Arzt-PatientInnen-Verhältnis erscheint, wird auf diese Weise systematisch erzeugt. Auch wir protestieren gegen die jetzt greifenden Auswirkungen der Gesundheitsreform und die weiteren Planungen. Sie geht ausschließlich zu Lasten der ÄrztInnen und PatientInnen und begünstigen in unverschämter Weise die Konzern-Kapitalisierung der Gesundheitsversorgung in unserem Land. Gesundheitsversorgung ist Daseinsfürsorge im Sinne des Grundgesetzes. Was hier läuft suspendiert weitere essentielle Grundlagen unserer Verfassung. Alle die sich daran beteiligen, handeln offensiv verfassungsfeindlich. Hier allerdings zu fragen, warum die für Verfassungsfeinde nach wie vor rechtlich geltenden Berufsverbotsregelungen nicht gelten, ist heute leider nur noch eine rhetorische Frage.Wenn Betrüger und Diebe, heute spricht man nicht zufällig von der Gefahr des organisierten Verbrechens für Staat und Gesellschaft, die Staatsgewalt in die Hände bekommen, ist es wie viele Kriminalisten lange schon befürchteten: - der organisierte Diebstahl im größtmöglichen und effektivsten Stil findet im Namen staatlicher Hoheit statt,sozusagen unter deutscher Flagge mit dem Europa-Emblem.
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Leistungsrecht
Was ist die Malus-Regelung? Lesen Sie die Presseerklärung des Hausärzteverbandes
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Billig ist erlaubt Grünes Licht für ausländische Web-Arznei
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Alternative Therapien
Urteil zu homöopathischen MittelnKrankenkassen müssen homöopathische Mittel nicht generell bezahlen. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn diese vom Gesetzgeber als Arzneimittel zugelassen und in den Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgenommen wurden. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamburg AZ:3U351/01 hervor. Selbst wenn die Einnahme des homöopathischen Mittels medizinisch notwendig sei, muss die Krankenkasse nicht zahlen, wenn es nicht in diesem Katalog steht, so die Richter.
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