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                                                                                                      Foto: Angela Vogel (2005)

                                                                                               Mecklenburg-Vorpommern (2005)

 

abeKra, Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V. unterstützt den Protest der niedergelassenen ÄrztInnen. Schon heute leiden vor allem arbeits- und umweltbedingt Erkrankte unter der Fünfminutenmedizin, die es nicht zulässt, die wirklichen Erkrankungsursachen zu finden und die Geduld zu entwickeln, die meist langwierigen Therapieversuche durchzuführen. Die Fünfminutenmedizin lässt fast nur noch Medikamentierungen der groben Art zu; wer alle diese Medikamente nicht (mehr) verträgt, weil sie im Wesentlichen sehr häufig gerade diejenigen chemischen Bestandteile enthalten, die zu den Gesundheitsschäden geführt haben, um die es geht, fallen wir nach und nach aus der medizinischen Versorgung raus. Wir werden notwendigerweise fehldiagnostiziert und fehlbehandelt. Anschließend erhalten wir auch keinen sozialversicherungsrechtlichen Schutz mehr, weil Art und Dauer unserer Krankheiten nicht mehr den überall zu Grunde gelegten ärztlichen Erfahrungswerten entsprechen - nach dem Motto: Krankheiten, die heilbar sind, aber nicht in der dafür vorgesehenen Zeit heilen, gibt es nicht. Die PatientInnen lügen und/oder simulieren.

 Was dann schließlich als defektes Arzt-PatientInnen-Verhältnis erscheint, wird auf diese Weise systematisch erzeugt. 

Auch wir protestieren gegen die jetzt greifenden Auswirkungen der Gesundheitsreform und die weiteren Planungen. Sie geht ausschließlich zu Lasten der ÄrztInnen und PatientInnen und begünstigen in unverschämter Weise die Konzern-Kapitalisierung der Gesundheitsversorgung in unserem Land. Gesundheitsversorgung ist Daseinsfürsorge im Sinne des Grundgesetzes. Was hier läuft suspendiert weitere essentielle Grundlagen unserer Verfassung. Alle die sich daran beteiligen, handeln offensiv verfassungsfeindlich.

Hier allerdings zu fragen, warum die für Verfassungsfeinde nach wie vor rechtlich geltenden Berufsverbotsregelungen nicht gelten, ist heute leider nur noch eine rhetorische Frage.Wenn Betrüger und Diebe, heute spricht man nicht zufällig von der Gefahr des organisierten Verbrechens für Staat und Gesellschaft, die Staatsgewalt in die Hände bekommen, ist es wie viele Kriminalisten lange schon befürchteten: - der organisierte Diebstahl im größtmöglichen und effektivsten Stil findet im Namen staatlicher Hoheit statt,sozusagen unter deutscher Flagge mit dem Europa-Emblem.

 

 

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Was ist die Malus-Regelung?  Lesen Sie die Presseerklärung des Hausärzteverbandes

 


 

" L E I T L I N I E N "

In allzu engem Kontakt

Vier von fünf Autoren medizinischer "Leitlinien" haben finanzielle Verbindungen zur Pharmaindustrie.
VON KLAUS KOCH, 19.02.2002 im Kölner Stadt-Anzeiger

So genannte "Leitlinien" gelten als ein Weg zu einer "rationaleren" Medizin. Mancher dieser Behandlungs-Empfehlungen ist jedoch anzusehen, dass die Vernunft sich nicht nur auf das Wohl der Patienten konzentriert. Kanadische Wissenschaftler beschreiben im "Journal of the American Medical Association" (Bd. 287, S. 612) einen nahe liegenden Grund: Vier von fünf Autoren medizinischer Leitlinien haben finanzielle Verbindungen zur Pharmaindustrie. Im Durchschnitt sind zwei dieser vier sogar Angestellte oder enge Berater derjenigen Firmen, deren Medikamente sie dann in den Leitlinien empfehlen.


Diabetes oder Asthma

Damit scheinen Interessenkonflikte programmiert. Niteesh Choudhry, Henry Thomas Stelfox und Allan Detsky von der Universität Toronto hatten 167 Autoren von 44 amerikanischen und europäischen Leitlinien entsprechende Fragebögen zugesandt. Im Durchschnitt hatte jeder der 107 Autoren, die auf die Fragen antworteten, Kontakt zu zehn bis elf Firmen: Jeweils mehr als die Hälfte hatten beispielsweise Vortragshonorare erhalten oder auch von der Industrie finanzierte Forschungsprojekte betreut.

Wie sich die Industrienähe konkret auf den Inhalt der Leitlinien auswirkte, in denen es etwa um Diabetes, Herzkrankheiten oder Asthma ging, ist allerdings unklar. Es fehlt an Vergleichsmöglichkeiten. Unter den 44 Leitlinien gab es keine einzige, an der ausschließlich Autoren ohne Industriekontakte beteiligt waren. Allerdings zeigen frühere Studien, dass sich für die Pharmaindustrie Kontaktpflege durchaus auszahlt: Ärzte verändern unter dem Werben ihr Verschreibungsverhalten, etwa indem sie teurere, aber keineswegs bessere Medikamente verschreiben.

Industrienahe Forscher veröffentlichen zudem seltener kritische Publikationen oder halten für den Industriepartner unangenehme Veröffentlichungen sogar ganz zurück. Die Kanadier gehen deshalb davon aus, dass Interessen der Industrie bewusst oder unbewusst auch in die Behandlungs-Empfehlungen einfließen können - und so das Verhalten der Ärzte beeinflussen, die solche Leitlinien lesen.

Bezeichnend ist, dass nur sieben Prozent der Autoren glaubten, ihr Verhältnis zu Pharmafirmen würde ihre eigenen Empfehlungen beeinflussen; gleichzeitig unterstellten aber 19 Prozent den Kollegen, durch Industriekontakte beeinflusst zu sein. Allerdings zeigt die Studie auch, dass der kategorische Ausschluss aller Autoren mit Verbindungen zur Industrie kaum praktikabel ist. Es bliebe kaum jemand übrig. Leitlinien werden häufig von erfahrenen und etablierten Experten geschrieben. Gerade die sind es, die von der Industrie aktiv kontaktiert werden. Zudem sind sie auf Forschungsmittel der Pharmafirmen angewiesen. Die Kanadier fordern deshalb Transparenz: Autoren von Leitlinien sollten ihre Verflechtungen mit der Industrie offen legen. Das war nur in einer der 44 untersuchten Leitlinien der Fall

 


Billig ist erlaubt

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Urteil zu homöopathischen Mitteln

Krankenkassen müssen homöopathische Mittel nicht generell bezahlen. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn diese vom Gesetzgeber als Arzneimittel zugelassen und in den Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufgenommen wurden. Das geht aus einem Urteil des OLG Hamburg AZ:3U351/01 hervor.

Selbst wenn die Einnahme des homöopathischen Mittels medizinisch notwendig sei, muss die Krankenkasse nicht zahlen, wenn es nicht in diesem Katalog steht, so die Richter.

 

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