EU-Richtlinien/ILO-Vereinbarungen Nationale Gesetze
Verordnungen

- GefahrstoffVO 
- Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
- Arbeitsmedizinische Vorgaben
- Körperschaftsvorgaben (BGVn der Berufsgenossenschaften, 
 sonstige freiwillige Regelungsvereinbarungen)
- Sonstiges (z.B. BeKGS)

Archiv
Ausschüsse, sonstige Beratungsgremien der Bundesregierung  
 

EU-Richtlinien/ILO-Vereinbarungen

 

 

Verordnungen

 

GefahrstoffVO

 

Die neue Gefahrstoffverordnung trat am 19. April 2005 in Kraft.

hier klicken (pdf)

 


Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)

 

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über

- Die Neufassung der TRGS 402 "Ermitteln und beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- Änderungen und Ergänzungen der TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien für die Gefährdungsbeurteilung"
vom 15.01.2010

hier klicken

08.03.2010

Arbeitsmedizinische Vorgaben

 
(Inhalt folgt)

Körperschaftsvorgaben (BGVn der Berufsgenossenschaften,  sonstige freiwillige Regelungsvereinbarungen)

 
(Inhalt folgt)

Sonstiges (z.B. BeKGS)

 

Bekanntmachung zu Gefahrstoffen

hier: BekGS 408 "Anwendung der GefStoffV und TRGS mit dem Inkrafttreten der CLP-Verordnung"
Ausgabe: Dezember 2009 

 


 

Ausschüsse, sonstige Beratungsgremien der Bundesregierung

 

Der Arbeitskreis Gefahrstoffe - AGS.

Zur Erläuterung: Der AGS besteht aus Mitgliedern, die von der Bundesregierung bestellt werden. Diese Mitglieder kommen entweder direkt aus der Industrie oder sie arbeiten an Industrienahen Einrichtungen. Es sind aber auch einige wenige Gewerkschaftsvertreter Mitglieder im AGS und seinen Unterausschüssen. Der AGS beschließt die TRGSn, das sind die sog. Technischen Regeln Gefahrstoffe. Die bekannteste TRGS ist derzeit noch die TRGS 900. Sie enthält die MAK- und BAT- Werte, die noch für eine kurze Übergangszeit Geltung im Arbeitsschutz haben und so lange von der Wirtschaft eingehalten werden müssen Ab 2007 soll ein neues Grenzwertkonzept wirksam werden und die TRGSn - sie werden derzeit kräftig ausgedünnt - werden dann eine andere Bedeutung haben als bisher.

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Nationale Gesetze

 
(Inhalt folgt)

 

Archiv

 

Den Referentenentwurf zur Gefahrstoffverordnung 

aus dem Hause Clement lesen Sie hier 

(hier klicken zum lesen)... (pdf)

 


Der Referentenentwurf zur neuen Gefahrstoffverordnung ist vor kurzem vorgelegt worden - siehe Web-Seite des Bundeswirtschafts- und Arbeitsministeriums [www.bmwi.bund.de]

Die europäische Richtlinie wurde eins zu eins umgesetzt. Auf das Ampelmodell wurde verzichtet. Die TRK-Werte wurden gekippt (TRK-Werte: Technische-Richt-Konzentrationen für krebserzeugende Stoffe).

Der Referentenentwurf bedeutet einen gewaltigen Rückschritt im deutschen Gefahrstoffrecht - hinter die Vorgaben zurück in die Zeit der 80er Jahre. Eine ausführliche Kritik finden Sie in der Zeitschrift "Arbeit u. Ökologie Briefe" Ausgabe Juni 2003. [www.oekobriefe.de]

Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind möglichst rasch an das Wirtschaftsministerium zu richten. 

 


 

Die MAK-, BAT- und EKA-Werte der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (sog. MAK-Werte-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG):

archiv, ergänzen bis 2009, einleitungstext (wird von AV diktiert), verweisung per link zu REACH

 



Gefahrstoffrecht und andere Beiträge zum Arbeitsschutz


Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen in den Betrieben

Zur Erläuterung: Zukünftig sind die Berufsgenossenschaften nicht mehr beauftragt, Betriebs- und WerksärztInnen zu ermächtigen, in den Betrieben die arbeitsmedizinische Vorsorge durchzuführen und dabei auf die Einhaltung der BGlichen G-Sätze zu achten.

Sehen Sie dazu den folgenden Beitrag des HVBG pdf

Kontakt zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund/Berlin, mit den für Sie wichtigen, aktuellen Ergänzungen unter: www.baua.de