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Offenbar
2009 insgesamt weniger Grippetote in Australien, Mexiko – auch in der Schweiz
Sehr interessanter Artikel in der (seriösen) Schweizer Internet-Zeitung „Zeitpunkt“ zu neuesten Erkenntnissen versammelter Influenza-Experten. Diese waren Ende Oktober aus aller Welt nach Genf zu einer Konferenz zum Thema Grippepandemie gereist.
Link:
7.
Dezember 2009
Sog. Schweinegrippe-Impfung: W a r n u n g
Am Montag, den 12. Oktober 2009, schlugen die Bielefelder Nachrichten Alarm. Sie berichteten, der Impfstoff gegen die sog. "Schweinegrippe" enthalte Quecksilber (Hg), Wirkungsverstärker (Adjuvanzien) und andere Zusatzstoffe.
Die Soldaten, die in sog. Auslandseinsätze ziehen werden oder schon dort sind, würden das reine Impfserum ohne Quecksilber, ohne die Wirkstoffverstärker und ohne weitere Zusatzstoffe erhalten.
Seither wird heftig diskutiert. Namhafte Vertreter der Virologenzunft sprechen sich gegen die Impfung aus. Sie halten vor allem die Wirkstoffverstärker für gefährlich und raten von einer Impfung ab. Sie befürchten eine Verstärkung auch der Nebenwirkungen durch die Wirkstoffverstärker.
Wer weiß, dass die Pandemiepropheten im Falle dieser sog. Schweinegrippe einen durch die Impfung Erkrankten auf tausend Geimpfte (1:1.000) für hinnehmbar erklärt haben - dem folgten die Behörden - der kann diese Warnungen gut nachvollziehen.
Das hinnehmbare Risiko wird normalerweise so definiert, dass ein Erkrankungsfall auf mindestens zehntausend Betroffene (1:10.000) tolerabel sei. Bei der Impfung gegen die sog. Schweinegrippe geht man kommentarlos also um den Faktor zehn hoch - mutet also der Bevölkerung ein sehr viel höheres Erkrankungsrisiko durch die Impfung zu.
Das Bundesgesundheitsministerium will dieses gefahrvolle Impfserum sogar Schwangeren zumuten. Auch chronisch Erkrankte sollen zu den Gruppen gehören, die neben den Mitarbeitern im Gesundheitswesen (u.a.) zuerst zu impfen seien.
Noch-Ministerin Schmidt erklärte zudem so forsch wie falsch, die Dosis Quecksilber (Thiomersal) in einer Impfgabe sei so gering, dass keinerlei Gefahr bestehe.
Damit hat sie sich wiederum der seit Jahr und Tag in der Bundesrepublik agierenden Leugnerfraktion der Giftigkeit von Quecksilber angeschlossen.
Ministerin
Schmidt lehnte es auch ab, den besonderen Risikogruppen das reine Impfserum
verabreichen zu lassen, was die Bundeswehrsoldaten erhalten. Auch sprach sie den Impfwilligen das Recht ab, den
Impfstoff unter den drei verfügbaren Impfprodukten Focetria (Novartis,
Schweiz), Pandemrix (Glaxo Smith Kline, GB), und Celvapan (Baxter, USA) selbst
auswählen zu dürfen. Celvapan ist das Impfserum ohne Zusätze, ohne
Quecksilber und ohne Wirkungsverstärker. Hier wurde die Ministerin und die
anderen Verantwortlichen zum Opfer der Logik ihrer eigenen falschen
Entscheidungen. Schon bei der Bestellung der Impfseren wurde an das Wahlrecht
der Versicherten nicht gedacht.
Offener
kann sich nicht ausdrücken, was das Bundesgesundheitsministerium und die
anderen mit der Pandemie-Abwehr beschäftigten Behörden/Verbände tatsächlich
vom Schutz der Allgemeinbevölkerung hält. Motto: Operation geglückt - Patient
tot.
Wir warnen alle Umwelt- und Arbeitsgeschädigten, sich unbedacht impfen zu lassen. Gefährdet sind insbesondere alle chronisch Vergifteten und die Menschen, die von Allergien, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, von multipler Chemikalien-Sensibilität (MCS) und den chronischen Krankheiten gequält werden, die zu einer Schädigung der Blut-Hirn-Schranke (Labor-Parameter: S 100) geführt haben (zur Blut-Hirn-Schranke gibt es ein Buch von Prof. Dr. Rolf Dermietzel, dessen Besprechung in JournalMed, April 2006, Sie hier nachlesen können). Die Blut-Hirn-Schranke filtert im Normalfall Fremdstoffe aus dem Blut und schützt das Gehirn vor entsprechenden Nervenschäden im zentralen Nervensystem. Einmal ins Hirn gelangte Schadstoffe können nicht mehr ausgeschieden werden. Sie lagern sich dort ein.
Diese Filterschranke kann auch bei Diabetikern/innen nicht mehr oder nur noch unzureichend funktionieren.
Sollten Sie andere chronische Erkrankungen haben, müssen Sie ebenfalls genau überlegen.
Bei chronischen Infektionen wie z. B. Herpes Simplex und Herpes Zoster (chronische Gürtelrose) ist eine Impfung nicht günstig. Ich will es mal so ausdrücken:
Werden die Immunzellen vom Impfstoff beschäftigt, freuen sich die Variezella- und andere Viren. Sie können sich jetzt ungehindert ausbreiten. Nach einer Impfung kann es deshalb durchaus zu Rückfällen ins Akut-Stadium kommen, also z. B. bei Gürtelrose zu einem weiteren akuten Ausbruch mit erheblicher Zerstörung von Nervenzellen und u.U. anschließenden chronischen Schmerzen im übrig bleibenden Nerven-Narben-Gewebe.
Lassen Sie sich also auf keinen Fall bedenkenlos impfen.
Sie sollten die Risiken, die die Aufnahme der den Impfdosen zugesetzten Stoffen verursachen können, so präzise wie möglich mit den Risiken vergleichen, die mit einer Infektion mit diesem Grippevirus verbunden sein können. Dabei muss Ihre derzeitige ganz persönliche gesundheitliche Lage die Hauptrolle spielen.
Die Fragen, die Sie sich stellen sollten, lauten:
1. Was könnte in welchem Fall welche Folgen für mich haben?
2. Was kann ich mir (oder könnte ich mir im schlechtesten Fall) am ehesten zumuten und was nicht?
Berücksichtigen Sie, dass Quecksilber, vor allem in seiner abgewandelten Form des Methylquecksilbers, nicht nur ins Hirn gelangen und dort Nerven schädigen kann. Bedenken Sie vor allem, dass das Impfserum Ihr Immunsystem mehr oder weniger stark beansprucht. Die zugesetzten Wirkstoffverstärker bewirken in jedem Fall eine starke bis sehr starke Beanspruchung Ihres Immunsystems. Es besteht die Gefahr, dass die Infekt-Abwehr so sehr geschwächt wird, dass der Zweck der Impfung gerade dadurch nicht erreicht werden kann. Bedenken Sie weiter, die Bildung von Antikörpern wird dadurch ebenfalls erschwert, wenn nicht gar weit gehend verhindert.
Hinzu kommt: Wie die anderen Zusatzstoffe wirken, ist unbekannt. Vergleichsstudien gibt es nicht.
Niemand kann definitiv sagen, welche Folgerisiken dieser Impfstoff tatsächlich birgt.
Die Politik und andere gesellschaftlich Verantwortliche haben in ihrer Hysterie - und vor allem Angst vor wirtschaftlichen Gewinn-Verlusten durch Krankheitszeiten - leider (wieder mal) wesentliche Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen.
Angela Vogel, 13.10.2009
Pressemitteilung des dbu vom Oktober 2009:
„Schweinegrippe-Impfstoff“ für Patienten mit chronischen Multisystemerkrankungen ungeeignet. Pandemrix® stellt wegen fehlender Sicherheitsnachweise ein erhebliches Gesundheitsrisiko bei Massenimpfungen dar. Wegen der Haftungsfreistellung des Herstellers durch die Bundesregierung liegt das Risiko von Nebenwirkungen und/oder bleibenden Schäden durch den Impfstoff letztlich beim Patienten. (...)
Aus dem Archiv
An alle EU-Rentenempfänger
Achtung, bis zum 30. April (Eingangsdatum beim Rententräger) sollten
Überprüfungsanträge bzgl. EU-Rentenzahlungen beim Rententräger gestellt werden, da ab
1. Mai eine nachteilige Neuregelung in Kraft tritt.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem Schreiben von Silvia Müller, CSN - Chemical Sensivity Network [hier geht's zum Schreiben]
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Qualität sichern - Rechtsberatung öffnen
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz - lesen Sie weiter auf unserem Link "Recht - Justiz-Sozialgerichtsbarkeit"
Deutschlands größter Agrarhändler Raiffeisen und andere Händler vertreiben in Süddeutschland und dem Elsass giftige und strikt verbotene Pestizide wie unter anderem E 605....
Lesen Sie hierzu die Presseerklärung von Greenpeace zum Pestizid-Skandal vom 28.11.2006
Mitarbeitertausch zwischen Wirtschaft und Ministerialbürokratie
Die Frankfurter Rundschau
ist der sog. Maulwurf-Affäre nachgegangen und hat dabei von einer FDP-Anfrage in
dieser Sache an die Bundesregierung erfahren. Aus der Antwort der
Bundesregierung geht hervor, dass es sich dabei um ganz übliche Praktiken
zwischen Wirtschaft und Ministerialbürokratie handelt - Praktiken, die uns
freilich den Atem stocken lassen. |
Lesen Sie dazu hier den Artikel von Vera Gaserow
erschienen in der Frankfurter Rundschau vom 28.11.2006
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Wenn Gerüche zur Gefahr werden
Von Michael Wittershagen
Cornelia van Rinsum hält sich am liebsten fern der Stadtgerüche auf |
27. Oktober 2006
Das Leben außerhalb der eigenen Wohnung ist für Cornelia van Rinsum
riskant. Denn „draußen“ ist die Luft belastet mit Abgasen, Zigarettenqualm
und anderen Schadstoffen. Aber auch Spuren von Parfum, Rasierwasser oder
Weichspüler stellen für sie eine Gefahr dar. Auf diese Chemikalien
reagiert die Dreiundfünfzigjährige nämlich allergisch, ihr Immunsystem
spielt verrückt: Sie bekommt kaum noch Luft, die Welt um sie herum fängt
an, sich zu drehen, und sie reagiert immer langsamer. Manchmal kippt
Cornelia van Rinsum auch einfach um, weil sich irgend jemand Deo unter die
Achseln sprüht, eine Creme auf die Haut aufträgt oder ein Duftstein in der
Toilette liegt.
GUV
Eckpunkte zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung - Beschluss Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 29.06.2006 lesen Sie hierzu weiter unter dem Stichpunkt: Berufskrankheiten/GUV-Traeger |
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Medizin
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Politik
Aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPDvom 11. November 2005:
Runter mit den Leistungen aus der GUV – weg mit Versichertenrechten und dem Sozialstaatsprinzip? mehr hier
Warnung vor Falschdiagnosen
Die SachbearbeiterInnen staunten nicht schlecht: Als sie die Diagnosen überprüften, stießen Mitarbeiter einer kleinen Krankenkasse mit rund 370.000 Versicherten auf 84 Fälle von HIV-Infektionen. Stutzig machte sie, dass diese Erkrankten meist älter als 70 Jahre waren und die Diagnose überwiegend von Augenärzten gestellt worden war. HIV-Neuinfektionen bei Greisen?
Weitere Nachforschungen ergaben, dass es sich um Scheinkranke handelte, die eine Software in Arztpraxen generiert hatte. Der Hintergrund ist, dass seit der Reform des Gesundheitswesens durch die Rot-Schwarze Koalition vom Gesundheitsfond den Krankenkassen der GKV für 80 Erkrankungen Zuschläge aus dem Risikostrukturausgleich zugewiesen werden. Für eine HIV-Infektion gibt es knapp 10.000,- Euro zusätzlich. Bluthochdruck bringt den Kassen 402,- Euro, Asthma 949,- Euro und Reflux-Krankheit 912,- Euro pro Diagnose zusätzlich. Alle diese Erkrankungen unterliegen einer besonderen Kodierung. Seit Einführung dieser Regelung haben sich bundesweit diese Diagnosen aus dem Kodierungskatalog vervielfacht. Es deckt sich auch mit den Erfahrungen von abeKra e. V., dass kaum ein Patient/eine Patientin die Praxis eines niedergelassenen Arztes oder Ärztin ohne eine dieser Diagnosen verlässt. Besonders beliebt sind Diagnosen aus dem Bereich der psychischen Störungen oder Erkrankungen. Die Diagnose "leichte depressive Episode" bringt der Krankenkasse ca. 1.000,- Euro zusätzlich, die "dissoziative Störung" ca. 2.000,- Euro und eine "bipolare affektive Störung" mehr als 3.400,- Euro. 6.000,- Euro zusätzlich sind bei der Diagnose "Schizophrenie" drin.
Was sich hier abzeichnet, ist für alle Versicherten der bundesdeutschen Sozialversicherungen eine Katastrophe. Im Klartext bedeutet das, keiner ärztlichen Diagnose kann mehr vertraut werden. Schon heute reagieren die Deutsche Rentenversicherung (RV), die Arbeitsagenturen, Integrationsämter und Pflegekassen, als seien die ärztlichen Befundungen, die ihnen Versicherte bei Antragsstellungen auf Leistungen vorlegen, reine Erfindungen, denen grundsätzlich zu misstrauen sei. Den Schaden tragen die Versicherten davon. Noch ärger stellt sich diese neue Entwicklung im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung dar. Scheindiagnosen werden hergenommen, um die Berufsbedingtheit von chronischen Verletzungen oder die Folgen von Arbeits- bzw. Wegeunfällen zu leugnen und die geltend gemachten Gesundheitsschäden zur Privatangelegenheit der Betroffenen zu erklären.
Chronische Gesundheitsschäden durch Nerven zerstörende Substanzen wie z. B. organische Lösungsmittel, Metall-Ionen (Blei, Mangan, Beryllium, Quecksilber) oder Infektionen wie Lyme-Borreliose (Zecken) werden unter Hinweis auf z. B. "depressive Episoden" vom Tisch gefegt und behauptet, Depressionen erzeugten ebensolche organische Hirnschäden. Damit kann Betroffenen jeglicher Schutz durch die GUV entzogen werden. Auf diesem Wege schließt sich der Kreis.
Was diese Entwicklung, wird sie nicht gestoppt, allerdings bedeutet, wenn die Elektronische Patientenkarte flächendeckend eingeführt wird, kann sich jeder selbst ausmalen. Kein Patient, keine Patientin wird in der Lage sein, zu beweisen, dass es sich in seinem Fall um eine Scheindiagnose handelt. Nur bei Infektionen bestehen Beweismöglichkeiten, wobei wir hier wiederum eine fatale Umkehr der Beweislast zu verzeichnen hätten - ganz in deutscher Tradition: Das Opfer hat zu beweisen, dass es Opfer geworden ist; die Verursacher lachen sich derweil ins Fäustchen.
Sollten Beweise erbracht werden können, wird das jedoch den Versicherten auch nichts helfen. Sie haben keine Möglichkeit, ihre Daten auf dem externen Server, der mit ihrer Elektronischen Patientenkarte verbunden ist, vollständig einzusehen und Korrekturen zu veranlassen.
Wie systematisch dieser Betrug angelegt ist, zeigt ein Schreiben der AOK Bayern an den Bayerischen Hausärzteverband, der sich jüngst direkt mit der AOK Bayern zusammen getan hat. Darin heißt es: "Als Gegenleistung für das Entgegenkommen der AOK bitten wir Sie nochmals, eine entsprechende Kodierung bei den AOK-Patienten vorzunehmen.", berichtet DER SPIEGEL in dem ausführlichen Artikel von Alexander Neubacher (DER SPIEGEL Nr. 41 vom 05.10.2009, Seite 48 bis 51) Titel "Die Krankmacher". Weiter berichtet er, die AOK habe den Ärzten sogar angeboten, "eigene Leute vorbei zu schicken, um den Ärzten bei der Kodierung von Krankheiten gleich am Praxis-Computer zu helfen". Etwa 75 Prozent aller Hausärzte in Bayern gehören dem Bayerischen Hausärzteverband an. Der Vertrag ihres Verbandes mit der AOK sichert diesen Hausärzten etwa doppelt so hohe Honorare, wie früher üblich.
Wir können Ihnen nur raten, jede ärztliche Diagnose genau zu prüfen und den Arzt schriftlich aufzufordern, sie entsprechend zu korrigieren falls diese für Sie erkennbar unzutreffend ist. Ganz wichtig aber ist, dass Sie den Musterbrief in jeder der von Ihnen aufgesuchten Arztpraxis bzw. Krankenhaus hinterlegen. Ebenso wichtig ist es, dass Sie eine schriftliche Befundung von jedem Ihrer Arztbesuche an Ihre eigene Adresse zu übersenden einfordern. Die Ärzte sind verpflichtet, solche einfache Befundungen zu erstellen. Das ist eine Leistung, deren Kosten mit dem Arzthonorar bezahlt werden. Nur so kann es Ihnen gelingen, Scheindiagnosen zu entdecken und die Krankenkasse schriftlich aufzufordern, sie zu löschen bzw. zu korrigieren. Ob eine Anzeige gegen den verantwortlichen Arzt /Ärztin nach der ärztlichen Berufsordnung zu stellen wäre, können wir hier nicht erörtern. Das Problem ist zu neu.
Das kann u. U. einen erheblichen Mehraufwand an Arbeit für Sie bedeuten, doch kann er helfen, schlimmeres zu verhüten.
Angela Vogel, 12.10.2009
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Justiz
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Umweltbelastungen/Mobilfunk/Elektrosmog
Umweltmedizin – in der Regie der Umweltverschmutzer?
Mobilfunkindustrie schult Ärzte Von Karl Hecht, Markus Kern, Karl Richter und H.C. Scheiner
Im Rahmen seines Projekts „Mobilfunk und Gesundheit" informiert das Informationszentrum der Mobilfunkindustrie (IZMF) Eltern, Lehrer und Ärzte über Leistung und gesundheitliche Verträglichkeit der vertriebenen Techniken (www.izmf.de). Doch wie verlässlich ist solche Aufklärung in der Regie einer Industrie, die für die skrupellose Verfolgung ihrer Profitinteressen bekannt ist - bis hin zur Missachtung der eingegangenen Selbstverpflichtung? [Lesen Sie hier weiter]
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W a r n u n g
Hat der Tierarzt/Virologe Professor Albert Osterhaus, Niederlande, den Schweinegrippe-Virus nur erfunden?
Professor Osterhaus, Virologe in den Niederlanden und sog. Entdecker der Vogel- und Schweinegrippe, aber auch von SARS, wird von der niederländischen Regierung verdächtigt, nicht nur Entdecker sondern Erfinder der genannten Infektionen zu sein. Im Zuge ihrer Ermittlungen gegen diesen Herrn hat die niederländische Staatsanwaltschaft direkte Geldzuflüsse führender und an der Viren-Historie Milliarden verdienende Pharmaunternehmen auf dem Privatkonto des Virologen ermittelt. Das zumindest will die Internet-Zeitung "PolskaWeb-NEWS" über Professor Osterhaus erfahren haben. Den Artikel finden Sie hier. Abekra-Online hat versucht, in den niederländischen Medien eine Bestätigung für diese Behauptungen von PoskaWeb-NEWS zu finden. Leider vergeblich.
Was wir aber in Erfahrung bringen konnten, das war: Professor Osterhaus scheint bereits im Spätsommer 2009 derart ins Gerede geraten zu sein, dass er am 30. September eine Pressekonferenz gab. Hauptthema waren Vorwürfe, er sei in Interessenkonflikte geraten, die er nicht korrekt habe auflösen können. Professor Osterhaus bestritt vehement, Diener zweier Herren, nämlich Pharma-Industrie dort und niederländische Regierung da, zu sein. Er betonte, die Finanzzuwendungen der Pharma-Firmen, für die sein Institut forscht, und der Regierung, deren Berater er ist, seien völlig getrennt geregelt. Mit den Instituts-Finanzen habe er nichts zu tun. Den Mitschnitt dieser Pressekonferenz finden Sie unter folgendem Link: http://www.youtube.com/watch?v=X2t-9vlWjBo
Gesprochen wird niederländisch. Sie können sich die kurze Inhaltsangabe, die Sie dort auf der rechten Seite finden, mit einem automatischen Übersetzungsprogramm , z. B. Google relativ verständlich übersetzen lassen.
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Dezember 09 |