S E R V I C E

Struktur und Adressen der UVT (Unfallversicherungsträger)

- gewerbliche Berufsgenossenschaften

- Unfallkassen öffentliche Hand 
(Stand: Jan. 2010)

NEWS - Für Sie recherchiert
Rechtsanwalt-Suche
  RVG bzw. Honorarrichtlinien
   
   

Im Jahr 2008 hat es eine Novellierung des SGB VII gegeben, die im Wesentlichen eine Organisationsreform der Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungen der öffentlichen Hand zum Inhalt hat. An der Neufassung der Regelungen der Leistungen für geschädigte Beschäftigte wird derzeit im Bundesarbeits- und Sozialministerium gearbeitet. Es sind erhebliche Kürzungen künftiger Entschädigungsleistungen geplant.

Seither ist es zu einer ganzen Reihe organisatorischer Veränderungen gekommen.

Wir haben uns bemüht, die Neuzusammenschlüsse von BGen für Sie zusammenzutragen und Selbstdarstellungen dieser neuen BGen, möglichst mit Fotos der Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzenden zu dokumentieren. Diese Selbstdarstellungen sollen Ihnen einen Einblick geben, wie sich diese neuen BGen verstehen und worauf sie ggf. die Schwerpunkte ihrer künftigen Arbeit legen.

Bedenken Sie aber, dass die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen im Wesentlichen ihren Mitgliedern gegenüber, das sind die Unternehmen und potentiellen Verursachern von betrieblich bedingten Gesundheitsschäden, rechenschaftspflichtig sind sowie ausgesuchten Vertretern der Gewerkschaften. Sie sind nicht Ihnen gegenüber rechenschaftspflichtig. Sie werden nur Versicherte/Versicherter genannt, sind aber nur Objekt dieser Versicherung. Wir warnen also davor, diese Selbstdarstellungen wörtlich zu nehmen und nicht als das, was sie sind.

 

Hier die Liste der derzeit existierenden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die sich unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - DGUV - vereint haben. Die DGUV nannte sich zuvor Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG. Die Unfallkassen der öffentlichen Hand waren selbstständig.

   
gewerbliche Berufsgenossenschaften
   
Neuzusammenschluss
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und
chemische Industrie (BG RCI)

Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Telefon: 06221 523-0
Telefax: 06221 523-323
http://www.bgrci.de
E-Mail: info@bgrci.de

(Entstanden durch Fusion 
der Bergbau-Berufsgenossenschaft, 
der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, 
der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, 
der Papiermacher-Berufsgenossenschaft, 
derLederindustrie-Berufsgenossenschaft 
und der Zucker-Berufsgenossenschaft)
Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft
Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft

Anschrift für beide BGen:
Kreuzstraße 45
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 8224-0
Telefax: 0211 8224-444
http://www.mmbg.de
E-Mail: info@mmbg.de
   
Neuzusammenschluss
Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15

55130 Mainz
kostenfreie Service-Nummern:
0800 999 0080-1 Mitglieder und Beitrag
0800 999 0080-2 Prävention
0800 999 0080-3 Rehabilitation
Telefax: 06131 802-10900
http://www.bg-metall.de
E-Mail: service@bgmet.de

(Entstanden durch Vereinigung der Norddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft Metall Süd)
Neuzusammenschluss
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
Telefon: 0221 3778-0
Notfall-Hotline: 0211 30180531
Telefax: 0221 3778-1199
http://www.bgetem.de
E-Mail: info@bgetem.de

(Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung ab 01.01.2010.
Weitere Vorläufer: Berufsgenossenschaft der Gas-, Fernwärme- und Wasserwirtschaft, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft)
   
Holz-Berufsgenossenschaft
Am Knie 8
81241 München
Telefon: 089 82003-0
Telefax: 089 82003-199
http://www.holz-bg.de
E-Mail: hbg@holz-bg.de
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
Dynamostraße 7 - 11
68165 Mannheim
Telefon: 0621 4456-0
Telefax: 0621 4456-1554
http://www.bgn.de
E-Mail: info@bgn.de
   
Fleischerei-Berufsgenossenschaft
Lortzingstraße 2
55127 Mainz
Telefon: 06131 785-1
Telefax: 06131 785-340
http://www.fleischerei-bg.de
E-Mail: info@fleischerei-bg.de
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft - BG BAU
Hildegardstraße 28 - 30
10715 Berlin
Telefon: 030 85781-0
Telefax: 030 85781-500
http://www.bgbau.de
E-Mail: info@bgbau.de
   
Neuzusammenschluss
Berufsgenossenschaft Handel und 
Warendistribution

M 5, 7
68161 Mannheim
Telefon: 0621 183-0
Telefax: 0621 183-5191
http://www.bghw.de
E-Mail: direktion-mannheim@bghw.de

(Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft 
für den Einzelhandel und der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft)
Neuzusammenschluss
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Telefon: 040 5146-0
Telefax: 040 5146-2146
http://www.vbg.de
E-Mail: HV.Hamburg@vbg.de

(Entstanden durch Fusion der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit der Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen ab 01.01.2010. Weiterer Vorläufer: Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie)
   
Neuzusammenschluss
Berufsgenossenschaft für Transport 
und Verkehrswirtschaft

Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
Telefax: 040 3980-1666
http://www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de

(Entstanden durch Fusion der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und der See-Berufsgenossenschaft 
ab 01.01.2010)
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg
Telefon: 040 20207-0
Telefax: 040 20207-525
http://www.bgw-online.de
E-Mail: info@bgw-online.de
   
 
Unfallkassen öffentliche Hand  
   
Bundesweite Träger  
   
Eisenbahn-Unfallkasse
Rödelheimer Straße 49
60487 Frankfurt
Tel.: 069 47863-0
Fax: 069 47863-151
E-Mail: service@euk-info.de
http://www.eisenbahn-unfallkasse.de
Unfallkasse des Bundes
Hauptverwaltung
Weserstraße 47
26382 Wilhelmshaven
Postfach 180
26380 Wilhelmshaven
Tel.: 04421 407-407
Fax: 04421 407-400
E-Mail: info@uk-bund.de
http://www.uk-bund.de
   
Unfallkasse Post und Telekom
Europaplatz 2
72072 Tübingen
Postfach 2780
72017 Tübingen
Tel.: 07071 933-0
Fax: 07071 933-4398
E-Mail: info@ukpt.de
http://www.ukpt.de
 
   
   
 
Unfallkassen öffentliche Hand  
   
gegliedert nach Bundesländern  
   
Baden-Württemberg
Unfallkasse Baden-Württemberg
Augsburger Straße 700
70329 Stuttgart
Postanschrift:
70324 Stuttgart
Tel.: 0711 9321-0
Fax: 0711 9321-500
E-Mail: info@uk-bw.de
http://www.uk-bw.de 
 
   
Bayern
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband
Ungererstraße 71
80805 München
Postanschrift:
80791 München
Tel.: 089 36093-0
Fax: 089 36093-135
E-Mail: post@bayerguvv.de
http://www.guvv-bayern.de

Bayerische Landesunfallkasse
Ungererstraße 71
80805 München
Postanschrift:
80791 München

Tel.: 089 36093-0
Fax: 089 36093-135
E-Mail: post@bayerluk.de
http://www.guvv-bayern.de 
   
Unfallkasse München
Müllerstr. 3
80469 München
Deutschland - Germany
Tel.: 089/233-27851
Fax: 089/233-27578
E-Mail: info@ukmuenchen.de
http://www.unfallkasse-muenchen.de 
 
   
Berlin
Unfallkasse Berlin
Culemeyerstraße 2
12277 Berlin-Marienfelde
Tel.: 030 7624-0
Fax: 030 7624-1109
E-Mail: unfallkasse@unfallkasse-berlin.de
http://www.unfallkasse-berlin.de 
 
   
Brandenburg
Unfallkasse Brandenburg
Müllroser Chaussee 75
15236 Frankfurt (Oder)
Postfach 1113
15201 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 5216-0
Fax: 0335 547339
E-Mail: info@ukbb.de
http://www.ukbb.de

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg
Müllroser Chaussee 75
15236 Frankfurt (Oder)
Postfach 1113
15201 Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 5216-0
Fax: 0335 547339
E-Mail: info@ukbb.de
http://www.ukbb.de 
   
Bremen
Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
Konsul-Smidt-Straße 76 a
28217 Bremen
Tel.: 0421 35012-0
Fax: 0421 35012-14
E-Mail: office@unfallkasse.bremen.de
http://www.unfallkasse.bremen.de 
 
   
Hamburg
Unfallkasse Nord
Standort Hamburg:
Spohrstraße 2
22083 Hamburg
Tel.: 040 27153-0
Fax: 040 27153-1000
E-Mail: ukn@uk-nord.de
http://www.uk-nord.de/

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Berliner Tor 49
20099 Hamburg
Tel.: 040 30904-9289
Fax: 040 30904-9181
E-Mail: info@hfuk-nord.de
http://www.hfuk-nord.de 
   
Hessen
Unfallkasse Hessen
Leonardo-da-Vinci-Allee 20
60486 Frankfurt am Main
Postfach 101042
60010 Franfurt
Tel.: 069 29972-0
Fax: 069 29972-904
E-Mail: ukh@ukh.de
http://www.unfallkasse-hessen.de 
 
   
Mecklenburg-Vorpommern
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Straße 199
19053 Schwerin
Postfach 110232
19002 Schwerin
Tel.: 0385 5181-0
Fax: 0385 5181-111
E-Mail: postfach@uk-mv.de
http://www.uk-mv.de

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Bertha-von-Suttner-Straße 5
19061 Schwerin
Tel.: 0385 3031-700
Fax: 0385 3031-706
E-Mail: info@hfuk-nord.de
http://www.hfuk-nord.de 
   
Niedersachsen
Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Berliner Platz 1 C (Ring-Center)
38102 Braunschweig
Postfach 1542
38005 Braunschweig
Tel.: 0531 27374-0
Fax: 0531 27374-30
E-Mail: info@guv-braunschweig.de
http://www.guv-braunschweig.de

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Postfach 810361
30503 Hannover
Tel.: 0511 8707-0
Fax: 0511 8707-188
E-Mail: info@guvh.de
http://www.guvh.de 
   
Landesunfallkasse Niedersachsen
Am Mittelfelde 169
30519 Hannover
Postfach 810361
30503 Hannover
Tel.: 0511 8707-0
Fax: 0511 8707-257
E-Mail: info@lukn.de
http://www.lukn.de
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
Gartenstraße 9
26122 Oldenburg
Postfach 2761
26017 Oldenburg
Tel.: 0441 779090
Fax: 0441 779095-0
E-Mail: info@guv-oldenburg.de
http://www.guv-oldenburg.de 
   
Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Bertastraße 5
30159 Hannover
Tel.: 0511 9895-555
Fax: 0511 9895-433
E-Mail: info@fuk.de
http://www.fuk.de 
 
   
Nordrhein-Westfalen
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Sankt Franziskusstraße 146
40470 Düsseldorf
Tel.: 0211 9024-0
Fax: 0211 9024-180
E-Mail: info@unfallkasse-nrw.de
http://www.unfallkasse-nrw.de 
 
   
Rheinland-Pfalz
Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Orensteinstraße 10
56626 Andernach
Postanschrift:
56624 Andernach
Tel.: 02632 960-0
Fax: 02632 960-100
E-Mail: info@ukrlp.de
http://www.ukrlp.de 
 
   
Saarland
Unfallkasse Saarland
Beethovenstraße 41
66125 Saarbrücken
Postfach 200280
66043 Saarbrücken
Tel.: 06897 9733-0
Fax: 06897 9733-37
E-Mail: poststelle@uks.de
http://www.uks.de 
 
   
Sachsen
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17a
01662 Meißen
Postfach 42
01651 Meißen
Tel.: 03521 724-0
Fax: 03521 724-222
E-Mail: sekretariat@unfallkassesachsen.com
http://www.unfallkassesachsen.de 
 
   
Sachsen-Anhalt
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst
Postanschrift:
39258 Zerbst
Tel.: 03923 751-0
Fax: 03923 751-333
E-Mail: info@uksa.de
http://www.uksa.de

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Geschäftsstelle Magdeburg
Carl-Miller-Straße 7
39112 Magdeburg
Tel.: 0391 6224873 und 0391 54459-0
Fax: 0391 54459-22
E-Mail: sachsen-anhalt@fuk-mitte.de
www.fuk-mitte.de
 
   
Schleswig-Holstein
Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5 a
24113 Kiel
Tel.: 0431 6407-0
Fax: 0431 6407-250
E-Mail: ukn@uk-nord.de
http://www.uk-nord.de/

Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord

Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel.: 0431 603-2112
Fax: 0431 603-1395
E-Mail: info@hfuk-nord.de
http://www.hfuk-nord.de 
   
Thüringen
Unfallkasse Thüringen
Humboldtstraße 111
99867 Gotha
Postfach 100302
99853 Gotha
Tel.: 03621 777-0
Fax: 03621 777-111
E-Mail: info@ukt.de
http://www.ukt.de

Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Geschäftsstelle Thüringen
Magdeburger Allee 4
99086 Erfurt
Tel.: 0361 5518-201
Fax: 0361 5518-221
E-Mail: thueringen@fuk-mitte.de
http://www.fuk-mitte.de 
   
   

 

 

Rechtsanwalt-Suche


Sehr geehrte BesucherInnen,

wir wissen, dass es schwierig ist, einen geeigneten Rechtsbeistand zu finden, der Ihnen in Ihrer Streitsache mit Sozialbehörden/Sozialleistungsträgern qualifiziert beisteht. Die folgende Liste sowie der link "Anwaltsuche" soll Ihnen dabei helfen. Viele der hier aufgeführten Kanzleien haben langjährige anwaltliche Erfahrungen mit Streitfällen zwischen der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) und VersicherungsnehmerInnen wie Ihnen.

VersicherungsnehmerInnen deshalb, weil Sie als ArbeitnehmerIn nicht in der GUV gegen Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten versichert sind, sondern nur Ihr Arbeitgeber. Die GUV ist die Versicherung gegen sein Unternehmer-Risiko, dass seine Beschäftigten im Radius seiner Unternehmenstätigkeit infolge der von ihm zu verantwortenden Arbeitstätigkeit (bzw. dem Weg zu oder von ihr) verunglücken oder erkranken und er dann für die dabei entstandenen akuten oder chronischen Gesundheitsschäden haften müsste. Die GUV übernimmt sein Haftungsrisiko für die bei ihm und seiner Weisung unterliegenden Tätigen. Er selbst kann seine eigene Tätigkeit meist nur freiwillig in der GUV versichern – was Freiberufler, Handwerker und andere kleingewerblich Tätige denn auch oft wahrnehmen.

Da es den Schulzwang bei uns gibt und für die Schulstätten der Staat verantwortlich ist, werden auch SchülerInnen von der GUV geschützt.

Die GUV hat insofern den Zweck, alle VersicherungsnehmerInnen und die Versicherten selbst  im Versicherungs- und Leistungsfall zu schützen: 
also a) die VersicherungsnehmerInnen  für ihre erlittenen Schäden zu entschädigen und 
b) die versicherten Unternehmen vor dem Risiko der individuellen Haftung für solche Schäden, für die sie selbst, gäbe es die GUV nicht, mit ihrem Vermögen und ihrem Betrieb gerade zu stehen hätten.

Doch muss kausal nachgewiesen sein, dass ein Unternehmer/ein Unternehmen verantwortlich für den angezeigten Gesundheitsschaden ist und er tatsächlich infolge der von ihm verfügten Arbeitstätigkeit entstanden ist. 

Bei der GUV handelt es sich damit um eine ganz besonders komplizierte Rechtsmaterie, die besonderen juristischen Einsatz und viele besondere Kenntnisse im Bereich der Arbeitswissenschaften, der Chemie, der Toxikologie, der Unfallablaufforschung, der verschiedenen medizinischen Fachrichtungen, verschiedenster medizinischer Therapien und Rehabilitationsansätze sowie besonderer arbeitsmedizinischer Forschungen und deren Ergebnisse verlangt – bzw. die Bereitschaft eines Anwaltes, einer Anwältin, sich damit auseinander zu setzen und immer wieder neu die entsprechenden Kenntnisse zu erwerben.

Das ist das Eine. Das andere aber ist: Weil die GUV Sozialstaatsschutzzwecke erfüllt, ist die GUV ein besonderer Teil des bundesdeutschen Sozialrechts, bestimmt und geregelt im Sozialgesetzbuch VII, auf der Grundlage der für alle Sozialrechtszweige geltenden allgemeinen Bestimmungen im SGB I, IV und IX.  Bis 1997 galt für die GUV noch die RVO, die Reichsversicherungsordnung. Auch die anderen Sozialgesetzbücher sind noch jung. Tatsächlich hat es mehr als 40 Jahre gebraucht, um dieses Gesamt(kunst)werk "Sozialgesetzbuch" zu schaffen.

Noch jünger ist der Fachanwalt oder die Fachanwältin für Sozialrecht.  Es war bzw. ist dem Einsatz  - vor allem – von Rechtsanwalt Battenstein, Düsseldorf – zu verdanken, dass diese Fachanwaltsrichtung Ende des vergangenen Jahrhunderts gegen große Widerstände etabliert werden konnte. Bis dahin gab es keine besondere Ausbildung in den vielfältigen Rechtszweigen des Sozialrechts, die RechtsanwältInnen befähigt hätte, ihre juristische Vertretung mit der notwendigen Qualifikation zu leisten. Meistens liefen Mandate in Sachen "Sozialrecht" in den Allgemeinkanzleien ´so mit´ und die Qualität solcher Rechtsvertretung ließ – nolens volens - doch mehr oder weniger zu wünschen übrig.

Es war dem Engagement und Mut einzelner Kanzleien zu danken, dass sie sich trotz dieser damals misslichen Lage auf das Gebiet der Gesetzlichen Unfallversicherung gewagt und sich zuweilen sogar darauf spezialisiert hatten. Das trifft z.B. auf den bereits erwähnten Rechtsanwalt R. Battenstein zu, aber auch auf die Rechtsanwälte H.J. Dohmeier in Ludwigshafen oder H. Mehrgardt aus Swisttal bei Bonn, aber auch auf einige andere der hier verzeichneten Kanzleien.

Mutig war es mit Sicherheit auch deshalb, weil zu dieser Zeit die Honorarsätze für Sozialrechtsfälle aus allen Gebieten des Sozialrechts im Gegensatz zu anderen Rechtsgebietsstreitfällen aus dem Zivil- oder Strafrecht denkbar niedrig waren. Kanzleien, die sich in ihre Mandate ´einfuchsten´ standen also immer in der Gefahr, sich längerfristig nicht über Wasser halten zu können.

Im Vergleich dazu hat sich die Finanznot der meisten heutigen Fachanwälte für Sozialrecht durch die Honorarsatzerhöhung vor einigen Jahren zwar etwas, aber nicht grundlegend geändert. Sozialrechtsfälle können eigentlich nur solche Kanzleien übernehmen, die eine gute Rechtsgebietsmischung ihrer Mandate haben. Um zu überleben, müssen die gut honorierten Fälle z.B. aus dem Zivilrecht die Verluste aus den zeitaufwändigen GUV-Streitverfahren ausgleichen. Da auch viele der streitenden VersicherungsnehmerInnen oder versicherten Selbstständigen verarmt sind, bleiben oft genug weitere Kosten an den Kanzleien hängen, die eigentlich die MandantInnen zu übernehmen gehabt hätten. Deshalb fordern etliche der auch hier aufgelisteten Kanzleien direkt bei Mandatsübernahme eine Vorabgebühr zwischen ca. 150 und 200 Euro. Eine weitere Hürde sind die meisten der existierenden Rechtschutzversicherungen. Bei Sozialrechtsstreitigkeit, insbesondere aber bei GUV-Fällen, decken deren Kostenübernahmen auch oft nicht den wirklichen Aufwand.  Das ist auch nicht eben selten einer der Gründe dafür, warum Rechtsanwälte ihren Arbeitsaufwand in GUV-Streitfällen gerne niedrig(er) halten.

So weit zur Situation der wohl meisten Kanzleien, die die Rechtsvertretung in GUV-Streitfällen übernehmen.

Für Sie als künftige/n MandantIn heißt das, Sie müssten vor Mandatsübertragung einiges klären:

1.      Unsere Liste der tätigen AnwältInnen ist nicht vollständig. Sie bietet nur eine kleine Auswahl, auch von JuristInnen, die in Medizin-, Arzthaftungs- und Zivilrechtsversicherungsstreitigkeiten vertreten. Viele der aufgeführten Kanzleien sind auch auf andere Sozialrechtszweige wie z.B. Gesetzlichen Renten- und/oder Gesetzlichen Krankenversicherung spezialisiert und übernehmen GUV-Fälle nur ausnahmsweise. Sie sollten also anrufen und die entsprechenden Informationen einholen, damit Sie den für Sie richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, finden.

2.      Über den Link: www.mein-Anwalt.de finden Sie entweder über die Eingabe von Postleitzahlen oder über Eingabe Bundesländer weitere Fachanwälte für Sozialrecht. Achten Sie auf die Angabe der jeweiligen Spezialgebiete und holen Sie dann weitere Informationen ein.

3.      Über die Honorarsätze gibt die Honorarliste Auskunft. Hier sollten Sie nachschauen, so dass Sie zumindest einen ungefähren Überblick gewinnen, was Sie welche Leistungen der Kanzlei kosten und Sie veranschlagen müssen – sofern Sie keine Rechtschutzversicherung und keinen Anspruch auf Prozesskosten-/oder Beratungshilfe haben.

4.      In welchem rechtlichen Rahmen der Anwalt, die Anwältin, tätig wird, das verrät die Berufsordnung der AnwältInnen. Bitte arbeiten Sie diese durch und bedenken Sie dabei immer, dass Rechtsbegriffe oft eine andere Bedeutung haben als es die Bedeutung ist, die Sie ihnen vielleicht alltagssprachlich geben. Dieser Unterschied ist oft sehr wichtig, um Missverständnisse zwischen AnwältInnen und MandantInnen zu vermeiden oder aber auszuräumen. AnwältInnen sind z.B. von Gesetzes wegen Organe der Rechtspflege. Als solche haben sie Standespflichten, also auch Pflichten gegenüber der Gerichtsbarkeit, sprich: RichterInnen. Dazu einige Beispiele: Was für Sie als Betroffene leicht mal nach Gekungel aussieht, entspricht nicht eben selten dem Berufsrecht für Anwälte. Auch dürfen AnwältInnen nicht einfach die Meinung ihrer Mandanten (z.B. bei Beweisanträgen) weitergeben, wenn sie erkennen, dass sie rechtsirrtümlich ist. Hier haben sie die Pflicht zur Richtigstellung und Bereinigung und – sogar – zur Unterlassung. Was hier für Sie nach anwaltlicher Faulheit und Unterlassung aussehen kann, kann also wiederum eine ganz andere Bedeutung haben. Dabei will ich nicht unterschlagen, dass es auch sehr faule und/oder zwielichtige AnwältInnen gibt, die die Rechte ihrer MandantInnen missachten, die ihren Job desinteressiert/unqualifiziert verrichten, die ihre MandantInnen erpressen oder sie in anderer Weise – auch das gibt es – in schlimmster Weise über den Löffel balbieren.

5.      Weitere für Sie sehr wichtige Hinweise gibt das Rechtsdienstleistungsgesetz.

6.      Haben Sie dann eine Kanzlei ausgesucht und wäre der Anwalt/die Anwältin, bereit, Ihren Fall zu übernehmen, sollten Sie einen Honorarvertrag abschließen, bevor Sie das Mandat erteilen.

7.      Laut § 49 b der Berufsordnung ist es AnwältInnen seit kurzem erlaubt, Honorarvereinbarungen auf der Basis eines Erfolgshonorars abzuschließen. Das war bislang verboten, ist nun aber erlaubt, wenn ein/e MandantIn zu wenig Geld hat, um eine der üblichen Honorarvereinbarungen auf der Basis der Honorarrichtlinien abzuschließen. Schauen Sie sich die entsprechende Regelung mit den dazu gehörenden Bedingungen genau an – und bedenken Sie, dass ein Anwalt, eine Anwältin, bei Erfolgshonorarvereinbarung alle seine Arbeit umsonst geleistet hat, sollte ihr Streitfall verloren gehen.

(Diese Empfehlungen sind vorläufig und werden im Laufe der nächsten Wochen um Weiteres ergänzt werden)

Hier nun unsere für Sie erstellte – aber unvollständige – Liste von kundigen Anwaltskanzleien:           

Erich Bäckerling & Kollegen
Am Bertholdshof 1
44143 Dortmund (Körne)
Straßenbahnhaltestelle: Am Zehnthof
Telefon: 0231-590071
eMail: info@ra-baeckerling.de
Internet: www.ra-baeckerling.de

Battenstein & Battenstein
Leostraße 21
40545 Düsseldorf
Telefon: 0211-573578
E-Mail: kanzlei@battenstein.de
Internet: www.battenstein.com

Bohl & Kollegen
Burghard Tamm
Franz-Ludwig-Straße 9
97072 Würzburg
Telefon: 0931-796450
Telefax: 0931-7964599
eMail: tamm@ra-bohl.de
Internet: www.ra-bohl.de 

Ingrid Claas
Gernotstraße 35
65205 Wiesbaden
Telefon: 0611-376036
eMail: Ingrid.claas@t-online.de
Internet: www.rechtsanwaeltin-ingrid-claas.de

Hans-Joachim Dohmeier
Ludwigstraße 49
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621-512254
eMail: RA_Dohmeier@web.de

Ebener und Siebold
Rotthauser Straße 5
45879 Gelsenkirchen
TEL 0209-274316
FAX 0209-292922
Email: info@ra-ebener-siebold.de 

Ehlers & Ehlers
(u.a. Medizin- und Umweltrecht,
kein Sozialrecht)
Widenmayerstraße 29
80538 München
Telefon: 089- 210969-0
Teleax: 089-210969-99
eMail: munich@eep-law.de
und
Meineckestraße 13
10719 Berlin
Telefon: 030-887126-0
Teleax: 030- 886761-11
eMail: berlin@eep-law.de
Internet:
www.eep-law.de

Erdmute Emden
Rheinallee 1 e
55116 Mainz
Telefon: 06131-238198
Telefax: 06131-238237

Thomas Eschle
Rennstraße 2
70499 Stuttgart (-Weilimdorf)
Telefon: 0711- 2482446
Telefax: 0711- 2482448
E-Mail: KanzleiEschle@aol.com
Internet: www.rechtsanwalt-eschle.de 

Globuschütz & Lechner
Katharinengasse 1
35390 Giessen
Telefon: 0641-9709660
Telefax: 0641-9709662

Andrea Gruber
Engelburgergasse 1
93047 Regensburg
Telefon: 0941-7992820
Telefax: 0941-7979863
eMail:
kanzlei@ra-gruber.de
Internet: www.ra-gruber.de

Thomas Grüner
Engelbertstraße 32
50674 Köln
Telefon: 0221-211179
eMail: kontakt@rechtsanwalt-gruener.de
Internet: www.rechtsanwalt-gruener.de

Hans-Peter Herrmann
Christophstraße 6
70178 Stuttgart
Telefon: 0711-6070894
eMail: Herrmann@herrmann-huebler.de
Internet: www.herrmann-huebler.de

Ralf Hörentrup
Collegienstraße 53a
06886 Wittenberg (mit Dependance in Berlin)
Telefon: 03491-47310
(Rufweiterschaltung in die Zweigkanzleien)
eMail: ksp-wittenberg@t-online.de

Michael Kahn
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
56566 Neuwied
Telefon: 02622-88474-0
Fax: 02622-88474-20
eMail: mkahn@t-online.de

Dr. Udo Kauß
(Erfahrung mit HWS-Schleudertraumen)
Herrenstraße 62
79098 Freiburg
Telefon: 0761-702093

Klesen & Kamp
(Privatversicherungsrecht, Arzthaftungsrecht)
Saarbrücker Straße 9
66265 Heusweiler
Telefon: 06806-7044, 45
Telefax 06806-12547
eMail: klesen@t-online.de
Internet: www.klesen-kamp.de 

Wilhelm Krahn-Zembol
Lüneburger Straße 36
21403 Wendisch-Evern
Telefon: 04131-935656
Telefax: 04131-935657
eMail: ra@zembol.eu

Reinhard Kuske
(Rentenberater Sozialrecht)
Kanzleianschrift:
Ostendorfer Straße 6 a
39130 Magdeburg (Alt-Olvenstedt)
Postanschrift:
Postfach 29
39036 Magdeburg
Telefon: 0391-7238000
Telefax: 0391-7238005
eMail: info@reinhard-kuske.de
Internet: www.reinhard-kuske.de 

Dr. Hugo Lanz
Rainer Kegel
Stefan Wenzel (Fachanwalt für Medizinrecht)
Schifferlstraße 1
80687 München
Telefon: 089-5380991
Telefax: 089-5380076
eMail: hugo.lanz@dgn.de
Internet: www.krankenversicherungsrecht-lanz.de 

Günther Macht
Hans Eckstein
Friedenstraße 8 a
97072 Würzburg
Telefon: 0931-79648
Telefax: 0931-7964848
eMail: rae-macht@t-online.de
Internet: www.rae-macht.de 

Peter Marion
Schillerstraße 28 b
01796 Pirna
Telefon: 03501-522124
eMail: info@anwalt-marion.de
Internet: www.anwalt-marion.de

Hildebrand Mehrgardt
Tombergstr. 10
53913 Swisttal
Telefon: 02226-4560

Meisterernst
Düsing
Manstetten

Rechtsanwälte und Notare
Geiststraße 2
48151 Münster
Telefon: 0251-520910
Telefax: 0251-5209152
eMail: info@meisterernst.de
Internet: www.meisterernst.de

Dr. Martin Nanzka
Wangenheimstraße 6
14193 Berlin (Hallensee)
Telefon: 030-8916076

Plagemann Rechtsanwälte
Myliusstraße 15
60323 Frankfurt
Telefon: 069-9712060
eMail: info(at)plagemann-rae.de
Internet: www.plagemann-rae.de

Rebe, Wieher, Zapp, Süß
Friedrichsplatz 16
68165 Mannheim
(RA Frau Süß vertritt 
Gewalt- und Traumaopfer)
Telefon: 0621-416071
eMail: ra.rebe.wiehe.zapp@t-online.de
Internet: www.ra-rebe.de

Heinz Veauthier
(Privates Unfallversicherungsrecht)
Schäfflerstraße 4
80333 München
Telefon: 089-552668-0
Telefax: 089-552668-55
eMail: kanzlei@rechtsanwalt-veauthier.de
Internet: www.rechtsanwalt-veauthier.de


Das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG bzw. Honorarrichtlinien) finden Sie hier:


   
NEWS - Für Sie recherchiert:

BG Bau: Tödliche Gefahr durch Giftstoff in Abbeizmittel

 

DGUV, Potsdamer Berufskrankheits-Tage 2008, Tagungsband

 

 

 

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Für Sie recherchiert:

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert über die

Potsdamer BK-Tage 2008


Der Tagungsband ist als pdf-Datei erhältlich.

Hier der Ankündigungs-Text der Veranstalter:

Die VII. Potsdamer BK-Tage fanden vom 13. bis 14. Juni 2008 in Potsdam statt. Die Schirmherrschaft hatte in guter alter Tradition die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg, Frau Ziegler, übernommen.

Wir danken an dieser Stelle allen Referentinnen, Referenten, Vorsitzenden und Diskussionsteilnehmern/innen für ihre engagierte Mitarbeit, ihre fundierten und von großer Sachkenntnis zeugenden Vorträge sowie die Offenheit der Aussagen.

Im Gegensatz zu den vorangegangenen Tagungsbänden, die jeweils im Erich-Schmidt-Verlag in Buchform veröffentlicht wurden, greifen wir hiermit zum ersten Mal auf ein elektronisches Medium zurück.

Nachdem der Fokus der letzten Potsdamer BK-Tage auf Infektionskrankheiten, Atemwegserkrankungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates gerichtet war, hatten sie in diesem Jahr als Schwer­punkt die Themen „Neues aus dem Unfallversicherungsrecht“ sowie die Hauptthemen „Gehör und Beruf“ und „Haut und Beruf“.

Wir hoffen, dass es uns mit dieser Veröffentlichung gelungen ist, Ihnen einen lebhaften Eindruck von den VII. Potsdamer BK-Tagen zu verschaffen und hoffen, Sie bei den VIII. Potsdamer BK-Tagen im Jahr 2010 begrüßen zu können.

 

Inhalt des Tagungsbandes

VII. Potsdamer BK-Tage (PDF, 2 MB)

Folgende einzelne Manuskripte stehen Ihnen zum Download bereit:

Vorwort des Herausgebers (PDF, 14 kB)

Eröffnung (PDF, 17 kB)
Harald Nolting

Grußwort (PDF, 20 kB)
Winfried Alber

Neues zum Leistungs- und BK-Recht (PDF, 68 kB)
Andreas Kranig

Aktuelle Diskussion zur Berufskrankheit Nr. 2108 BKV (PDF, 45 kB)
Andreas Seidler

Neues zum „Königsteiner Merkblatt“ - Empfehlungen zur Begutachtung der beruflichen Lärmschwerhörigkeit (PDF, 81 kB)
Heinz Otten

Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit im öffentlichen Dienst am Beispiel der Unfallkasse Thüringen in den Erfassungsjahren 1993 bis 2002 (PDF, 116 kB)
Katja Spittel

Stufenverfahren Lärmschwerhörigkeit (PDF, 72 kB)
Stefan Reichel

Einsatz otoakustischer Emissionen in der arbeitsmedizinischen Gehörvorsorge: Ein Forschungsvorhaben der DGUV (FP 260 „Otoakustik“) (PDF, 346 kB)
Arneborg Ernst, David Fuchs, Ernst Haider, Karl-Heinz Willig, Kay Werner Luckert, Georg Kuhn, Ulrich Prang, Dietmar Basta

Ototoxizität - ein neuer Aspekt bei der Lärmschwerhörigkeit? (PDF, 243 kB)
Jürgen Milde

Anpassungen des Grundsatzes G 20 „Lärm“ an die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung? (PDF, 54 kB)
Klaus Ponto

ABD - Leitlinie „Berufliche Hautmittel“ (PDF, 31 kB)
Manigé Fartasch

Gefährdung durch Hautkontakt – Die neue TRGS 401 (PDF, 48 kB)
Edeltraud Wagner

Rechtliche Fragen in der Begutachtungspraxis von Hautkrankheiten (PDF, 64 kB)
Stephan Brandenburg

Aktueller Stand der Leitlinie Management von Handekzemen (PDF, 153 kB)
Margitta Worm

Atopie: Bewertung bei der (Nach-) Begutachtung (PDF, 110 kB)
Christoph Skudlik, Kristine Breuer, Swen Malte John

Psoriasis und Beruf - gibt es eine berufsbedingte Schuppenflechte? (PDF, 15 kB)
Stefan Ulrich

Autorenverzeichnis (PDF, 14 kB)