arbeitstechnische Voraussetzungen Erkrankungen
Kausalität Einzellfallentscheidungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII

 

arbeitstechnische Voraussetzungen

 

 

 

       TAD-Modellberechnung bei langjähriger BaP und Asbest-Belastung

 

Ein beispielgebender TAD-Bericht hinsichtlich

  1. Berechnungsweise
  2. Auflistung wo überall Asbest und BaP (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) enthalten sind
  3. Berücksichtigung der synergistischen Effekte von BaP und Asbest; siehe BK-Ziffer 4104 und Empfehlung der "Senatskommission Berufskrankheiten" an das Bundesgesundheitsministerium, "Lungenkrebs durch BaP-Einwirkungen" auf die Berufskrankheitenliste zu setzen. Lungenkrebs durch BaP-Einwirkungen ist derzeit wie eine Berufskrankheit entschädigbar, soweit eine BaP-Mindestbelastung nachgewiesen werden kann; siehe § 9 Abs. 2 SGB VII.

Bei dem Verfahren, in dem dieses TAD-Gutachten erstellt wurde, handelt es sich um ein Wiederaufnahmeverfahren nach § 44 SGB X. Der Versicherte arbeitete in verschiedenen Betrieben der Tiefbaubranche mit Bitumen und teerhaltigen Straßenunterbauprodukten, zerschnitt alte Straßendecken mittels Preßlufthammer, verlud dieselben und schnitt Trennfugen der Straßenbeläge mit asbesthaltigen Trennschleifern auf. Das war in groben Zügen sein Arbeitsgebiet. 1982 starb er.

Das Verfahren wurde dieser Tage zu Gunsten des verstorbenen Versicherten, also der Hinterbliebenen, mit einem Vergleich abgeschlossen.

 

                                                                                                   Lesen Sie hier das

 Wissenschaftlich-technische Gutachten

Nähere Informationen (per Mail oder auf dem Postweg) bei abekra.


PER in chem. Reinigung BG Ermittlungsfehler 

 

 

Gefälschte Aussagen 

der

Textil-und Bekleidungs -Berufsgenossenschaft Augsburg

An Sozialgericht Koblenz zu Lasten einer

Lösungsmittelerkrankten.

 

Bei Meldung eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit ist die Berufsgenossenschaft TBBG nach dem Gesetz verpflichtet, die Amtsermittlung durchzuführen. Sie hat durch ihre Technischen Aufsichtsdienst-Beamten TAD-Berichte zu erstellen über die Einwirkungen von toxischen Arbeitsmitteln am Arbeitsplatz des oder der Erkrankten, die den Gutachtern zur Risikoabschätzung vorgelegt werden. Dabei ist die Berufsgenossenschaft laut eigener Aussage nicht Partei, sondern an Recht und Gesetz gebunden. (Ein Text von Frau Inge Kroth) 

 

Bitte lesen Sie den gesamten Text mit Anlagen (Eidesstattliche Versicherung, Eidesstattliche Erklärung, Textil- und  Bekleidungs-Berufsgenossenschaft, Bericht des Technischen Aufsichtsbeamten) hier weiter

 

 Viele weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie auf der Homepage von Inge Kroth

                                             www.inge-kroth.gmxhome.de                                          

 

 

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Einzellfallentscheidungen nach § 9 Abs. 2 SGB VII

 

 

 

Wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit "Gonarthrose"

376.6-Arthrose

Dr. K/Ds

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung teilt zum Stand der Beratungen des Verordnungsgebers zu einer neuen Berufskrankheit "Gonarthrose" folgendes mit:

 

"Der beim Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung gebildete Ärztliche Sachverständigenbeirat, Sektion "Berufskrankheiten", hat die Verursachung der Gonarthrose durch Tätigkeiten im Knien geprüft. Er hat seine Beratungen inzwischen abgeschlossen und eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit beschlossen. Diese Empfehlung wird das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung voraussichtlich gegen Jahresende 2005 veröffentlichen.

 

Bitte lesen Sie weiter

 

 

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Für Sie notiert:

 

Berufsgenossenschaftliche Weltsicht

Ein abekra-Mitglied staunte 2001 nicht schlecht, als es das BG-Zentrum in Erfurt betrat und im Foyer die folgenden Sinnsprüche fand, die der Gartenlaube[1] deutschen Unwesens entsprungen zu sein schienen. Seine Begleiterin fand derart aufregend, was sie da sah, dass sie alles notierte. Da diese Sinnsprüche einen so tiefen Einblick erlauben, wollen wir sie Ihnen nicht vorenthalten, obgleich die Tafel heute im Erfurter Zentrum nicht mehr zu sehen sind.

  • Hand und Mund geht viel zugrund
  • Was der Mund redet, muss der Hals bezahlen
  • Ein Wort gibt das andere
  • Ein Mann ein Wort
  • Der Schein trügt
  • Der Spiegel lügt
  • Vor Augen gut Falsch Hinterrück
  • Das nennt die Welt ein Meisterstück
  • Erfolg gibt Recht
  • Viel Lärm um nichts
  • Viel Schlemmen macht kurze Tage
  • Für den Tod ist kein Kraut gewachsen
  • Was vom Himmel fällt, schadet nicht
  • Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen
  • Wer schafft, hat keine Langeweile
  • Ohne Fleiß kein Preis
  • Was macht der Deutsche nicht fürs Geld
  • Ein Mann ein Wort
  • Des einen Schaden des anderen Nutzen
  • Jedes Ding hat zwei Seiten Ost und West
  • Daheim das Best
  • Der Rabe hat der Krähe nichts vorzuwerfen
  • Wer will mit genießen, muss auch mit schießen
  • Mit leeren Händen fängt man keine Faust
  • Geld führt den Krieg
  • Jeder ist sich selbst der nächste
  • Kommt nicht Kunz, so Kommt doch Hinz
  • Was du hasst an Kunz das tue nicht Hinz
  • Narren muss man mit Narren kurieren
  • Kostet kein Geld das Unglück
  • Fremde Wunden schmerzen nicht
  • Besser Putzen als das Maul halten
  • Das Ende muss die Last tragen, wer da liegt, den hilft niemand mehr

[1] Die „Gartenlaube“ war eine deutsche Zeitschrift für das sentimentale Herz der deutschen (Klein)-Bürgerin zu Kaiser Wilhelms Zeiten, die gezwungen war, hinter dem Herd zu stehen und sich nur mittels „Gartenlaube“ bilden konnte.

 

 

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