Veranstaltung der Berufsgenossenschaften

Kolloquium zu Fragen der

Minderung der Erwerbsfähigkeit -

insbesondere bei Berufskrankheiten

am 10. Januar 2001 in Hennef/Bonn

 

Herausgeber:

Hauptverband der gewerblichen

Berufsgenossenschaften (HVBG)

Alte Heerstraße 111, D - 53754 Sankt Augustin

Telefon: 02241/2 31-01

Telefax: 02241/2 31-13 33

Internet: www.hvbg.de

 - Januar 2002 -

ISBN: 3-88383-605-2

 

Aus der Kurzfassung:

 

"Das Kolloquium hat sich vor allem mit der Frage befasst, ob die bisherigen Empfehlungen sowie darauf beruhende Begutachtungs- und Entscheidungspraxis die gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang berücksichtigen. Die MdE-Bewertung hat sich "nach dem Umfang der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens" (§ 56 Absatz 2 Satz 1 SGBVII) zu richten.

 

Im Ergebnis hat das Kolloqium eine umfassende kritische Bestandsaufnahme aus den unterschiedlichen Perspektiven der Sozialpartner, der Gutachter, der Verwaltungen und Gerichte, der Anwaltschaft, der Arbeitsmarktforschung und der medizinischen wie der sozialrechtlichen Wissenschaft erbracht. Auf dieser Grundlage wurden wichtige Anregungen, insbesondere für die erforderlichen Inhalte von MdE-Empfehlungen sowie eine umfassende Einbeziehung von Experten weiterer Fachrichtungen und für eine verbesserte Transparenz der Verfahren bei Erstellung zukünftiger MdE-Empfehlungen, gewonnen."

 

 

 

Mit Beiträgen z. B. von

 

R. Konstanty

W. Wiester,  Richter d. BSG

Prof. Dr. T. Brusis

Prof. Dr. J. Konietzko

Prof. Dr. H.-J. Woitowitz

W. Keller,  Richter d. LSG Rheinl.-Pfalz

 

 

Den Reader zu der Veranstaltung sollten Sie möglichst bald beim HVBG unter obiger Adresse bestellen. Er ist kostenlos erhältlich und dokumentiert u. a. den Stand der berufsgenossenschaftlichen Debatte zur Festlegung der MdE in den Versicherungsfeststellungsverfahren. Wichtig vor allem ist das Eingeständnis von Vertretern der Berufsgenossenschaften, das insbesondere die soziale MdE in den allermeisten Verfahren unberücksichtigt blieb oder aber zu wenig berücksichtigt wurde.