Dr. Michael Koss - heute noch Beratungsarzt der Gartenbau BG in Bayern-West?
Für die Gartenbau BG im Bereich Westbayern war 2001 in Sachen BK 2108-2110 (u.a.?) ein Dr. med. Michael Koss - ohne Adressangabe - tätig. Dr. Michael Koss nennt sich "Beratender Arzt der Sozialversicherung" und "Arzt für Chirurgie - Sozialmedizin".
Er hat sich in einem uns bekannt gewordenen Fall 2001(!) als Anhänger der Schröter´schen (Kassel, Begutachtungsinstitut, war (oder ist immer noch?) Beratungsarzt der Gartenbau BG) Erfindung der "Adaptionstheorie" zu erkennen gegeben und deshalb einen Versicherten mit bandscheibenbedingten LWS-Schaden bei L5/S1 die Anerkennung einer BK-Erkrankung nach BK-Ziff. 2108 verweigert - trotz mehr als zehnjährigem schwerem Heben und Tragen.
Die Gartenbau BG hat mit Hilfe dieses beratungsärztlichen Gutachtens 1) die Bestimmung des § 200 Abs. 2 SGB VII umgangen und es auch noch verfahrenswiderrechtlich 2) zur Grundlage ihres Bescheids gemacht - ohne den Versicherten um Erlaubnis gebeten zu haben, dass sie seine Daten offenbaren darf und zwar just einem ihrer Beratungsärzte zum Zwecke einer Begutachtung nach Aktenlage.
Dass ihm die Sozialdaten ohne Erlaubnis des Versicherten offenbart wurden, scheint diesem Arzt für Chirurgie - Sozialmedizin, Dr. Michael Koss, nicht weiter aufgefallen zu sein - was als ein weiterer Hinweis darauf gedeutet werden könnte, um wessen Geistes Kind es sich handelt.
Beratungsärzte - BG-Gutachter
Herr Dr. Sueltz* und Herr Dr. Matthias Löffler, Fuldatal, haben Beratungsverträge mit der HBG (Holz-Berufsgenossenschaft-München) abgeschlossen. Lt. HBG handelt es sich bei diesen Ärzten um keine Gutachter, sondern um Beratungsärzte!
Hautarzt der Universität Mainz Hr. Dr. Becker ist ebenfalls Beratungsarzt. Und zwar bei der SMBG (Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft)
(Mitteilungen der HBG und SMBG an Mitglieder)
eingestellt am 13.11.02
*ACHTUNG:
Herr Dr. Sueltz ist kein Beratungsarzt mehr. Er teilte uns am 5. Januar 2004 folgendes mit:
"Ich bin seit dem 30.9. 2000 (!) nicht mehr der beratende Arzt der Holz-BG Bezirksverwaltung München. Den Vertrag habe ich damals meinerseits gekündigt, weil mich die schleppende und unvollständige Ermittlung dieser BG zur Krankheitsvorgeschichte und zu den tatsächlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz in den BK-Verfahren immer wieder geärgert hat. Nach meiner Kenntnis hat die Dr. Ingo Wistokat vom TÜV Süddeutschland, Niederlassung Augsburg, meine frühere Beratertätigkeit übernommen. Ich arbeite vollberuflich und nahezu ausschließlich als Gutachter auf dem Gebiet der beruflichen Atemwegserkrankungen für Gerichte und Berufsgenossenschaften.Einen Beratungsvertrag habe ich mit keiner BG mehr. Bitte stellen Sie Ihre Information im Internet richtig."
Dieser Bitte kommen wir hiermit gerne nach!
Berufsgenossenschaft eröffnet Kompetenzzentrum in Praxis von Gutachter
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) eröffnet in Nürnberg eines von bundesweit 20 Kompetenzzentren für berufsbedingte Gesundheitsgefahren. Sitz ist die Praxis des Arbeitsmediziners Prof. Michael Hartung und der Hautärztin Nicole Sizmann am Marientorgraben 7 [in Nürnberg].
Das berichtet Siegfried Ruckdeschel in seinem Beitrag "Mit Bläschen fängt das Unglück an", Nürnberger Nachrichten vom 1./2. 11. 2001
Der Gutachter, der bei vielen Geschädigten in unrühmlicher Erinnerung ist, arbeitet auch als Beratungsarzt der Berufsgenossenschaft Chemie, dennoch glaubt das bayrische LSG ganz fest an seine Unabhängigkeit!
Neues vom Gutachter-Markt
In den letzten Monaten wurde Frau Prof. Renate Wrbitzky außerordentlich häufig
von Berufsgenossenschaften, anderen Unfallversicherungsträgern und
SozialrichterInnen mit Begutachtungsaufträgen bedacht. Bei den Sozialgerichten
fiel auf, dass sie eisern und für Alternativvorschläge völlig unzugänglich
auf eine Begutachtung durch Frau Prof. Wrbitzky bestanden. Das kann nicht
verwundern. Frau Prof. Wrbitzky stammt aus der Erlanger Schule, begründet von
Prof. Valentin und fortgeführt von Prof. Lehnart. sie war jahrelang die
Assistentin von Prof. Lehnart und zeichnete für viele, meist nur schlecht
nachvollziehbare Gutachten verantwortlich. Jetzt wurde sie belohnt mit dem
Ordinariat der Abteilung Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover.
jeder Sozialrichter, der es darauf anlegt, kann bei Auftragsvergabe wissen
welches Begutachtungsergebnis erwartbar ist. In der Regel kann er danach die
Akten schließen. Das bedingt selbstverständlich einen hohen
Rationalisierungseffekt in der Sozialgerichtbarkeit und mag erklären warum sich
so viele SozialrichterInnen jeglicher Kooperation mit der Seite der Versicherten
verweigern und nur noch eines tun: die Obrigkeit herauszukehren und mit dem
Knüppel zu drohen.
Auf der Homepage der Medizinischen Hochschule Hannover waren – ganz kurzfristig – folgende Angaben zum Ordinariat der Frau Prof. Wrbitzky nachzulesen, die wir Ihnen im Folgenden ebenfalls wörtlich zur Kenntnis geben möchten.
"Abteilung Arbeitsmedizin
Dir.:Profffessor Dr. med. Renate Wrbitzky
Allgemeines
Adresse:
Arbeitsmedizinische Hochschule Hannover
Abteilung Arbeitsmedizin
OE 5370
Carl-Neuberg-Strasse 1
30625 Hannover
Telefon: 0511-532-9330
Fax: 0511-532-9332
Email: Wrbitzky,Renate@mh-hannover.de
Die Abteilungsleiterin verfügt über die Weiterbildungsermächtigungen für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (18 Monate)
Sekreteriat: Herrel, Ruth
Telefon: 0511-532-9331
Email: Herrel,Ruth@mh-hannover.de
Wissenschaftliche Mitarbeiter:
Dr. rer. nat. Dipl. Chem Michael Bader
Laborleiter
Tel.: 0511-532-9333
Email: Bader,Michael@mh-hannover.de
Dipl. Cem. Marianne Lischke
Chemikerin, Sicherheitsbeauftragte
Tel.: 0511-532-9338
Email Lischke,Marianne@mh-hannover.de
Dr. med. Thomas Rebe
Assistenzarzt
Tel.: 0511-532-9336
Email: Rebe,Thomas@mh-hannover.de
Dr. med. Markus Weihrauch
Oberarzt
Tel.: 051-532-9334
Email: Weihrauch,Markus@mh-hannover.de
Nichtwissenschaftliche Mitarbeiter
Herrel, Ruth
Chefsekretärin
Tel.: 0511-532-9331
Email: Herrel,Ruth@mh-hannover.de
Christina Matthes
Arzthelferin
Tel.: 0511-532-9301
Email.: Matthes,Christina@mh-hannover.de
Susanne Netz-Piepenbrink
CTA
Tel.: 0511-532-9306
Email: Netz-Piepenbrink,Susanne@mh-hannover.de
Cornelia Warnecke
MTA
Tel.:0511-532-9303
Email: Warnecke,Cornelia@mh-hannover.de
Allgemeine Information
Die Abteilung arbeitsmedizin wurde mit Datum vom 17. April 2000 neu an der Medizinischen Hochschule Hannover etabliert. Erste Lehrstuhlinhaberin ist Frau Prof.Dr. med. Renate Wrbitzky.
Der Abteilung zugeordnet ist eine Poliklinik sowie ein arbeitsmedizinisch-umweltmedizinisch-toxikologisches Labor. wegen notwendiger Renovierungsmaßnahmen wurden die Laborräume und der Bürobereich erst im Juni 2001 bezugsfähig.
Die Einrichtung der Abteilung Arbeitsmedizin wurde dankenswerterweise unterstützt durch:
Bau-Berufsgenossenschaft Hannover
Baugerwerbe-Verband Niedersachsen, Hannover
Bergbau-Berufsgenossenschaft, Bochum
Berliner Handels- und Frankfurter Bank, Hannover
Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, Heidelberg
Braunschweig-Hannoversche Hypo-Bank, Hannover
Continental AG, Hannover
Deutsche Bank AG, Hannover
Feuerwehr-Unfallkasse, Hannover
Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Bremen
Gemeinde-Unfallversicherungsverband, Hannover
Gesellschaft der Freunde der Medizinischen Hochschule Hannover e.V.
HASTRA, Hannover
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, St. Augustin
Hochtief AG, Hannover
Kreisparkasse Hannover
Landesverband NWD der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Landschaftliche Brandkasse / VGH, Hannover
MAN Nutzfahrzeuge AG, Salzgitter
Münstermann-Druck KG, H. D. Grundmann, Hannover
Norddeutsche Landesbank, Hannover
Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Hannover
Preussag AG, Hannover
PreussenElektra, Hannover
Riedel de Haän, Seelze
Scherrerdruck GmbH, Hannover
Schuppertbau, Hannover
Stadtsparkasse Hannover
Stadtwerke Hannover AG
Steinbruchs-Berufsgenossenschaft, Hannover
Stiftung Arbeit und Umwelt der IG Chemie-Papier-Keramik, Hannover
Tiefbau-Berufsgenossenschaft, München
Verband der chemischen Industrie, Hannover
VHV-Vereinigte Haftpflichtversicherung, Hannover
Volkswagen AG"
Bereits 1997 ist Frau Prof. Wrbitzky, zusammen mit Prof. Lehnart, bei der Bayrischen Landesärztekammer vorstellig geworden und hat sie gebeten, dem "Unfug" des bayrischen Toxikologen Dr. habil. Daunderer "ein Ende zu setzen". – Ein Vorgehen was man auch als Denoziazion bezeichnen könnte, ginge es hier nicht um Arbeitsmedizinische Handlungskontexte. Wir dokumentieren den Wortlaut des Schreibens von Prof. Lehnart und der damaligen Dr. med. habil. R. Wrbitzky vom 31. Januar 1997. Es dürfte geeignet sein, ein grelles Schlaglicht auf die Person R. Wrbitzky zu werfen.
"Sehr geehrte/r ...
in der Anlage übersenden wir Ihnen einen Befundbericht von Herrn Daunderer aus München, der in einem Rechtsstreit zwischen einer Patientin und der DAK als Beweismittel für eine Amalgamintoxikation vorgelegt wurde.
Da wir derartige "Befunde", die offensichtlich an Scharlatanerie grenzen, sehr häufig sehen, bitten wir Sie nachdrücklich, den "ärztlichen" Gepflogenheiten den Herrn Daunderer seitens der Landesärztekammer nachzugehen. Es ist auch im Gespräch mit vielen Kollegen erkennbar, daß Herr D. nicht nur zu einer erheblichen Indoktrinierung von Patienten mit sachlich falschen Befunden beiträgt, sondern auch in erheblichem Umfang Kosten verursacht.
Wir hoffen, daß diesem Unfug in München baldmöglichst ein Ende gesetzt werden kann."
Dr. med. H.-M. Prager, Dipl.-Chemiker, Facharzt für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin ist Mitarbeiter im Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin in Castrop-Rauxel und sehr vielen in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten als Gutachter bekannt.
Im Mai 2001 hat Dr. Prager für die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bezirksverwaltung Bochum, eine beratungsärztliche Stellungnahme in einem Berufskrankheitenfeststellungsverfahren verfasst, die abeKra vorliegt.
Eine beratungsärztliche Stellungnahme kann ein Mediziner aber nur dann abgeben, wenn er in einem beratungsärztlichen Vertragsverhältnis mit der BG steht, für die er beratend tätig wird. Es ist unglaubhaft, dass sich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts wie die BGW einen Arzt als Beratungsarzt verpflichtet - ohne jegliche Vertrags- und damit Verpflichtungsgrundlage.
Noch im Januar 2001 hatte Dr. Prager gegenüber dem LSG Rheinlad-Pfalz behauptet, zwischen ihm und der BGW bestehe "kein förmlicher "Beratervertrag"". Er habe 1998, das gab er dem Gericht schriftlich, die "Niederschrift über Belehrung und Verpflichtung" von beratenden Ärzten, die für die BGW tätig werden, im "Rahmen eines sogenannten BK-Arztberatungsverfahrens unterzeichnet" und beteuerte: "Einen Beratervertrag, welcher über das hinausgeht, (..), habe ich mit der BGW niemals abgeschlossen".
Sollte der vielbeschäftigte Gutachter und angeblich unabhängige Dr. Prager am Ende die Übersicht verloren haben?
Nachtrag September 02:
Dass Dr. Prager tatsächlich Beratungsarzt der BGW ist ,kann seit Mitte des Jahres 2002 als bestätigt gelten.
Im Fall einer Versicherten der BGW (Az.:05-12-T 643098) hat er eine BGW-interne Stellungnahme zu einem für die Versicherte positivem Gutachten - verfaßt von einer renommierten und unabhängigen arbeitenden Professorin für Arbeitsmedizin - abgegeben, die mehr einem Verriss als einer sachlichen Stellungnahme glich.
Daraufhin entschied die BGW, die Versicherte bei einem anderen Gutachter - Prof. Triebig, Heidelberg - erneut begutachten zu lassen, ohne das Einverständnis der Versicherten einzuholen. Der Vorgang zeigt überdies, wie im Einzelfall mit den Datenschutzrechten der Versicherten umgegangen wird.