Universität Rostock - Medizinische Fakultät
Institut für Arbeitsmedizin

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  Merkblatt zur BK Nr. 1302: Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe 
 

Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe
Merkblatt für die ärztliche Untersuchung
(Bek. des BMA v. 29. März 1987, BABI. 6/1985)

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Die Halogenkohlenwasserstoffe (Verbindungen von Kohlenwasserstoffen mit Fluor, Chlor, Brom, Jod) sind eine heterogene Gruppe zahlreicher

organischer Verbindungen, die auch in toxikologischer

Hinsicht uneinheitlich sind. Halogenkohlenwasserstoffe

werden industriell vielseitig verwendet, teilweise auch als Stoffgemische, was die

Beurteilung der gesundheitlichen Gefährdung

erschwert. Man findet sie auch vielfach als Verunreinigung technischer Produkte. Der Einsatz halogenierter Kohlenwasserstoffe erfolgt vorrangig als Lösemittel,

ferner in der Landwirtschaft (Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung), in der

Kühltechnik, als Feuerlöschmittel und im häuslichen Bereich. Wegen der Vielfalt ihrer Anwendung und der stark

unterschiedlichen Toxizität einzelner Verbindungen können im folgenden nur Schwerpunkte, ergänzt durch einige weiterführende Hinweise, behandelt werden.

I. Gefahrenquelle

Die nachfolgende Gliederung der Halogenkohlenwasserstoffe nach Anwendungsgebieten soll den praktischen Gegebenheiten Rechnung tragen. Die Anwendungsbereiche

können sich überschneiden. Die genannten aliphatischen und cyclischen

Halogenkohlenwasserstoffe sind wichtige Beispiele; ihre Aufzählung ist nicht als vollständig anzusehen. Probleme können sich durch Gemische, Verunreinigungen, Stabilisatoren,

Weichmacher, Härter und andere Zuschlagstoffe ergeben.

Gefahrenquellen sind das Herstellen, Abfüllen, Verpacken, Transportieren und Anwenden der nachfolgend genannten chemischen Verbindungen insbesondere als:
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1.1   Lösemittel

    • in der Metallindustrie zum Entfetten
    • in der Textil- und Bekleidungsindustrie zum Reinigen und als Hilfsmittel bei der Textilveredelung (z. B. Imprägnierung)
    • in der Farbenindustrie und beim Aufbringen sowie Abbeizen von Anstrichstoffen
    • in der Kunststoff- und Gummiindustrie, insbesondere als Ausgangsprodukt für Polymere und als Lösemittel für Klebstoffe
    • in der Erdölindustrie zum Trennen von Stoffgruppen aufgrund ihres selektiven Lösevermögens (z. B. für Asphalte, Öle und aromatische Kohlenwasserstoffe)
    • als Extraktionsmittel für Fette, Wachse und Harze
    • in Chemischreinigungsbetrieben zum Reinigen und als Detachiermittel
    • in der Schuhindustrie als Lösemittel für Klebstoffe
    • in der Druckindustrie und im grafischen Gewerbe

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    Halogenierte Lösemittel sind in der Mehrzahl leicht flüchtig, angenehm riechend und schwer entzündbar. Ihre Dämpfe

    sind schwerer als Luft (Anreicherung in Bodenvertiefungen!).

    Zu den heute meistbenutzten Lösemittel zählen das Dichlormethan (Methylenchlorid, CH2Cl2), das 1,1,1-Trichlorethan (CCl3CH3), das Trichlorethen (CCl2= CHCl, früher Trichloräthylen, umgangssprachlich "Tri") und

    das Tetrachlorethen (CCl2= CCl2" früher Tetrachloräthylen oder Perchloräthylen, umgangssprachlich "Per"). Seltener sind das hochtoxische 1,1,2-Trichlorethan und das 1,1,2,2-Tetrachlorethan.

    In besonderen Bereichen werden Trichlormethan (Chloroform CHCl3) und Tetrachlormethan (CCl4" Tetrachlorkohlenstoff, umgangssprachlich "Tetra") eingesetzt. Trotz der unterschiedlichen

    Toxität werden im Sprachgebrauch zuweilen Tetrachlorkohlenstoff, Tetrachlorethan und Tetrachlorethen mit der Abkürzung "Tetra" bezeichnet.

    Tetrachlorethen ist eines der am häufigsten verwendeten Lösemittel in der Chemischreinigung. Auch Fluorkohlenwasserstoffe

    (z. B. R 11 = Trichlorfluormethan, CCl3F und R 113 = 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan, Cl2FC-CF2Cl) werden dort gelegentlich eingesetzt.

    Einwirkungen sind auch bei anderen Tätigkeiten möglich, z. B. beim Terrazzo-Schleifen und Fluatieren durch Trichlorethen und Tetrachlorethen.
     

1.2   Schädlingsbekämpfungsmittel (Pesticide)
    Zur Bekämpfung von Insekten (auch Ameisen), Spinnmilben, Würmern und Nagetieren sowie als Saatbeizmittel werden toxikologisch sehr unterschiedliche Stoffe verwendet. Gasförmig ist
    • Brommethan (CH3Br, Methylbromid)
    In fester Form liegen vor
    • Hexachlorcyclohexan (C6H6Cl6, "HCH"), und zwar sein Gamma-Isomer"Lindan"
    • Chlorbenzole: Chlorbenzol, 1,4-Dichlorbenzol (Mottenbekämpfungsmittel), Hexachlorbenzol (nur für Weizensaat zugelassen)
    • Polycyclische Chlorkohlenwasserstoffe, z. B. Aldrin (nur für Weinbau zugelassen)
    • chlorierte Camphene (Toxaphen, nur als Rodenticid im Forstbereich, auf abgeernteten Feldern und für Blumenzwiebeln zugelassen)
    • 1,3-Dichlorpropen (CICH=CH-CH2Cl)
    • Polychlorierte Phenole, z. B. Pentachlorphenol "PCP" (s. BK Nr. 13 10)
    Die früher häufig verwendeten Insekticide Dichlor-Diphenyl-Trichlorethan (DDT), Dieldrin sowie einige halogenierte Propan- und Propenverbindungen

    sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zugelassen; ihr Vorkommen ist jedoch nicht auszuschließen.

1.3   Kältemittel, Treibgase für Aerosole, Trennmittel
    Einige chlorierte Fluorkohlenwasserstoffe der Methan- und Ethanreihe werden wegen ihres niedrigen Siedepunktes, ihrer relativen Ungiftigkeit und

    chemischen Widerstandsfähigkeit in Aggregaten für die Erzeugung von Kälte sowie als Treibmittel für Aerosole und Plastikschäume verwendet.

    Zum Trennen von Formen bei der Kunststoff- und Schaumstoffherstellung werden diese Stoffe ebenfalls eingesetzt. Sie sind unter Handelsnamen

    wie "Frigene", "Freone", "Kaltron ", "Arklone"...... "Algofrene", "Flugene" bekannt. Wichtigste Vertreter (Bezeichnung nach DIN 8962) sind
    - R 11, Trichlor-fluormethan (CCl3F)
    - R 12, Dichlor-difluormethan (CCI2F2)
    - R 114, 1,2-Dichlor-tetrafluorethan (CCIF2-CClF2,)
    Brommethan und Chlormethan sind ungleich toxischer, werden heute aber selten verwendet.

1.4   Feuerlöschmittel
    Halogenierte Kohlenwasserstoffe werden derzeit als Brom-Chlor-Fluorkohlenwasserstoffe

    (z. B. "Halon 121l", CF2ClBr, Bromchlordifluormethan) und als Bromtrifluormethan ("Halon 1301", CBRF3) zum Löschen brennender flüssiger oder

    gasförmiger Stoffe, auch in elektrischen Anlagen, herangezogen. Der Einsatz von Tetrachlormethan ist in der

    Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 3. 1964, der von Bromchlormethan seit dem 1. 1. 1975 verboten.

1.5   Syntheseausgangsstoffe und Zwischenprodukte in der chemischen Industrie
    - 1,2-Dichlorethan (CH2Cl-CH2Cl)
    - 1,1,2-Trichlorethan (CHCl2-CH2-Cl)
    - Vinylchlorid (Chlorethen, CH2= CHCl)
    - Vinylidenchlorid (1,1-Dichlorethen, CH2=CCl2)
    - Vinylidenfluorid (1,1-Difluorethen, CH2=CF2
    - Tetrafluorethen (CF2= CF2)
    - Chloropren (2-Chlor-1,3-butadien, CH2= CH-CCl=CH2)
    - Perchlorierte Naphtaline ("Perna", früher als Ersatz für Kautschuk, Harze, Wachse)
    - Chlormethan (Methylchlorid, CH3Cl)
    - Trichlormethan (Chloroform, CHCl3
    - Tetrachlormethan ("Tetra", CCl4)
    - 1,2-Dichlorethan (CH2Cl-CH2Cl)
    - 1,1,2 Tetrachlorethan (CHC2-CHCl2)
1.6   Isoliermittel in der Elektroindustrie
     Isoliermittel, auch in Transformatoren und Kondensatoren
    - chlorierte Naphtaline
    - polychlorierte Biphenyle ("PCB", "Clophen", "Arochlor" = "Askarele")


1.7   Narkose und Desinfektionsmittel, vorwiegend im medizinischen und hygienischen Bereich

     Narkosernittel wie
    - Enfluran(2-Chlor-1,1,2-Trifluor-Äthyl-[Difluormethyl]Äther)
    - Halothan (2-Brom-2-Chlor-1,1,1-Trifluorethan, CF3CHClBr)

    Desinfektionsmittel und Mittel zur Geruchsverbesserung ("Toilettensteine"):
    - Dichlorbenzole u. a.
    - Chlorethan (Ethylchlorid, "Chlorethyl", CH3-CH2Cl, "Vereisungsmittel")
     

II. Pathophysiologie

Die Gesundheitsgefährdung wird auch bei den Halogenkohlenwasserstoffen wesentlich durch deren jeweilige Toxizität sowie Intensität und Dauer

der Exposition bestimmt. Dabei sind speziell Flüchtigkeit, Lipoidlöslichkeit, Resorption, Verteilung, Metabolismus und Elimination

von Bedeutung. Halogenierte Kohlenwasserstoffe wirken durch lokalen Kontakt oder nach erfolgter Resorption unterschiedlich stark

gesundheitsschädigend. Insbesondere werden durch eine Reihe von ihnen das Zentralnervensystem, Leber und Niere betroffen.

Die Aufnahme erfolgt vorwiegend über die Atemwege, z. T. auch über die Haut. Bei direkter Einwirkung auf Haut und Schleimhäute können lokale Reizwirkungen auftreten, z. B.

an den Konjunktiven und im Respirationstrakt. Durch Kontakt mit Lösemitteln wird die Haut entfettet und es kann zu Dermatosen (degenerativen Ekzemen etc.) kommen.

Halogenkohlenwasserstoffe können zu Störungen im Zentralnervensystem führen, die alle Stadien einer Narkose (Erregung, Bewußtseinstrübung und -verlust) bis hin zum Tode durchlaufen können.

Die narkotische Wirkung beruht wesentlich auf ihrer hohen Lipoidlöslichkeit. Einige Lösemittel besitzen euphorisierende Wirkung, die mit Suchtgefahr verbunden ist (z. B. "Tri-Sucht", "Schnüffler").

Viele industriell verwendete Fluorkohlenwasserstoffe sind im Organismus außerordentlich stabil und werden größtenteils unverändert wieder abgeatmet.

Chlor- und Bromverbindungen werden hingegen oxidativ oder reduktiv dehalogeniert. Die entstehenden

Metabolite entscheiden über die Giftigkeit der Ausgangssubstanz. Zwei Wirkmechanismen werden diskutiert: Die Bildung von Epoxiden

bei halogenierten Olefinen, ferner die Entstehung freier Radikale nach Abspaltung eines Chloratoms (z. B. bei Tetrachlorkohlenstoff.)

durch die Monooxygenasen der Leberzelle und weitere biochemische Mechanismen reaktiver Metabolite (z. B. metabolische Bildung von Phosgen aus Chloroform).

Als weitere Möglichkeit kommt die direkte Alkylierung im Falle reaktiver Halogenverbindungen (z. B. Allylchlorid, Allylbromid, Brommethan) in Frage.

Es entwickeln sich Veränderungen an verschiedenen subzellulären Bestandteilen, die zu Zellschädigungen

(z. B. an Leber, Niere und Nervensystem) führen können. Aus Dichlormethan wird metabolisch Kohlenmonoxid gebildet.

Das wenig metabolisierbare 1,1,1-Trichlorethan findet häufig anstelle von Tri- und Tetrachlorethen Verwendung. Die Wirkung von zugesetzten Stabilisatoren

(s. u.) ist zu berücksichtigen. Dem 1,1,1-Trichlorethan gegenüber ist das 1,1,2-Trichlorethan sehr toxisch, insbesondere für Herz, Leber und Niere.

Vinylchlorid wird über die Zwischenstufen Chlorethenoxid und Chloracetaldehyd zu den überwiegend im Urin erscheinenden

Metaboliten Thiodiessigsäure und 2-Hydroxyethylmerkaptursäure abgebaut. Das Stoffwechselprodukt Chlorethenoxid

vermag Nukleinsäuren zu alkylieren und gilt als nach Vinylchloridexposition ultimal wirkendes Karzinogen. Bei einer

Reihe weiterer halogenierter Kohlenwasserstoffe ist der Verdacht auf Kanzerogenität zu beachten.

Der Abbau von Trichlorethen geht über eine Umwandlung in Chloralhydrat, das einerseits zu Trichloressigsäure oxidiert und andererseits zu Trichlorethanol

reduziert wird. Trichloressigsäure und das Glukuronid des Trichlorethanols werden als Hauptmetabolite unterschiedlich schnell im Harn ausgeschieden.

Viele, insbesondere als Insekticide verwendete Halogenkohlenwasserstoffe reichern sich infolge ihrer guten Lipoidlöslichkeit und hohen Beständigkeit

gegenüber metabolisierenden Enzymen im Gewebe an. Noch länger als z. B. "DDT" persistiert (über Jahre und Jahrzehnte) sein

Metabolit Dichlordiphenyldichlorethen ("DDE"). Einige chlorierte Kohlenwasserstoffe zeigen in hohen Gewebskonzentrationen eine Fähigkeit zur

Enzyminduktion unspezifischer Oxygenasen der Leber, deren pathogenetische Bedeutung heute noch nicht abgeschätzt werden kann.

III. Krankheitsbild und Diagnose

Der Heterogenität der Halogenkohlenwasserstoffe entsprechen unterschiedliche akute und/oder chronische Krankheitsbilder.

Die durch Lösemittel verursachte Entfettung der Haut begünstigt lokale Infektionen und Ekzeme. Nach Benetzung mit direkt

alkylierenden Verbindungen kommt es in schweren Fällen zur Blasenbildung. Symptomatische kutane Porphyrien wurden nach

Aufnahme von Hexachlorbenzol beobachtet. Chlorphenole und Chlornaphtaline können an der Haut akneähnliche

Effloreszenzen ("Chlorakne", "Perna-Krankheit") hervorrufen. Auch polychlorierte Biphenyle haben bei akzidentellen akuten

Intoxikationen zu ähnlichen Gesundheitsstörungen ("Yusho") geführt. Heute wird jedoch zumeist davon ausgegangen, daß die

Chlorakne nicht direkt auf die hier genannten Verbindungen zurückgeht, sondern auf Verunreinigungen oder sekundäre

Bildung hochtoxischer Stoffe wie 2,3,7,8-Tetrachlor-dibenzo-para-dioxin ("TCDD") (s. BK Nr. 1310). Bei der Herstellung von

Chlorkautschuk kann es durch Einwirkungen von Chloropren zu vorübergehendem Haarausfall kommen.

Typische Anzeichen einer akuten oder subakuten Vergiftung mit Halogenkohlenwasserstoffen sind

Symptome von seiten des Zentralnervensystems wie Benommenheit, Kopfschmerz,

Schwindel, Somnolenz sowie psychische Alterationen. Einzelfälle chronischer Vergiftungserscheinungen

in Form peripherer Neuritiden (toxische Neuropathie) oder einer

retrobulbären Neuritis sind bekanntgeworden. Ausgesprochen neurotoxisch wirken die Monohalogenmethane Chlor-, Brom- und Jodmethan. Stark narkotisch wirken

Tri- und Tetrachlormethan, 1,2-Dichlorethan, Tetrachlorethan sowie Tri- und Tetrachlorethen. Neurologische Symptome stehen auch bei Intoxikationen mit den #

insekticid wirkenden chlorierten Kohlenwasserstoffen (z. B. Lindan oder DDT) im Vordergrund: Beschrieben werden in diesen Fällen Unruhe, Parästhesien im

Mundbereich, Hyperästesien im Gesicht und an den Extremitäten, Reizbarkeit, Lichtscheu, Schwindel und Übelkeit, Kopfschmerzen, Sprachstörungen, Verwirrtheit und

akute enzephalotoxische Reaktionen in Form von Tremor, tonisch-klonischen Krämpfen sowie komatösen Zwischenperioden. Der Tod kann durch Atemlähmung,

Herzrhythmusstörungen oder zentrales Kreislaufversagen auch noch nach Wochen eintreten. Nach überlebten schweren Intoxikationen sind Polyneuropathien beobachtet worden.

Die Lebertoxizität von Halogenkohlenwasserstoffen mit hepatotoxischer Wirkung äußert sich in einer Vergrößerung des Organs, Anstieg der Transaminasen im Serum und in

unterschiedlichen histologischen Bildern. Die Lebertoxizität steigt etwa in der Reihenfolge Dichlorrnethan (Methylenchlorid) - 1,1,1-Trichlorethan - Trichlorethen ("Tri") --

Tetrachlorethen ("Per") - 1,1,2,2-Tetrachlorethan - Trichlormethan (Chloroform) - Dichlorethan - 1,1,2-Trichlorethan Tetrachlormethan ("Tetra"). Die Abgrenzung

zum alimentären Alkoholschaden ist schwierig. Folgezustände einer infektiösen Hepatitis sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Vergiftungen mit Trichlorethen und anderen chlorierten Lösernitteln können Reizbildungs- und Reizleitungsstörungen des Herzens hervorrufen.

Einige Halogenkohlenwasserstoffe können Beeinträchtigungen der Nierenfunktion verursachen, z. B. Chloroform, 1,1,2-Trichlorethan, Tetrachlorkohlenstoff und Dichloracetylen.

Leber- und Nierenschäden können auch nach langfristiger Exposition gegenüber geringen Konzentrationen von Halogenkohlenwasserstoffen auftreten.

Vinylchlorid besitzt eine krebserzeugende Wirkung (Hämangioendothelsarkom der Leber). Außerdem kann es zu einer Raynaudartigen

Symptomatik sowie zu sklerodermieartigen Hautveränderungen und zu Akroosteolysen an

den Fingern führen. Des weiteren wurden Thrombozytopenien, Leberfunktionsstörungen, Leber- und Milzvergrößerung sowie portale Fibrose z. T. mit Ösophagusvarizen beobachtet.

IV. Weitere Hinweise

Bestimmten Halogenkohlenwasserstoffen werden Stabilisatoren zur Vermeidung der Selbstzersetzung oder chemischer Reaktionen mit Leichtmetallegierungen bei der Entfettung zugesetzt. Besonders beim

wenig toxischen 1,1,1-Trichlorethan, das heute als Ersatz für Trichlorethen verwendet wird, kann der Stabilisatoranteil mehrere Prozent betragen. Während früher häufig aliphatische Amine und

Phenolderivate (darunter auch das allergene Butylhydroxytoluol, "BHT") eingesetzt worden sind, wurden später auch Stabilisatorensysteme verwendet, die karzinogene Epoxide enthielten. Besonders bei

Halogenkohlenwasserstoffen und Redestillaten (Regeneraten) unbekannter Herkunft ist auf diese Möglichkeit zu achten. Der Verdacht, daß Trichlorethen ("Tri") krebserzeugend sei, hat sich nicht bestätigt.

Eingehende Untersuchungen zeigten, daß chemisch reines "Tri" keine kanzerogene Potenz besitzt, sondern vielmehr bestimmte Stabilisatoren, z. B. Epichlorhydrin.

Unter Einwirkung hoher Temperaturen, beispielsweise in der Schweißflamme, an heißen Oberflächen oder in der Zigarettenglut können

hochtoxische Zersetzungsprodukte von Halogenkohlenwasserstoffen entstehen. Die Halogenkohlenwasserstoffe sowie die meisten

Kohlenstoffoxihalogenide (Säurehalogenide) wirken stark ätzend auf die Atemwege. Phosgen (Carbonylchlorid, COCl2 ruft nach Einatmung,

meist nach mehrstündiger Latenz, durch Störungen des Zellstoffwechsels ein toxisches Lungenödem hervor (s. BK Nr. 4302).

Alkoholkonsum verstärkt die Giftwirkung der meisten Halogenkohlenwasserstoffe.

Der Nachweis von Halogenkohlenwasserstoffen und ihren Metaboliten im biologischen Material erfolgt mit der Gaschromatografie oder der

Hochdruckflüssigkeits-Chromatografie. Für eine Reihe dieser Stoffe gibt es BAT-Werte (Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte).

Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-Aryl-Oxide und die entsprechenden -sulfide sind gesondert unter BK Nr. 13 10 und 13 11 in der Liste der Berufskrankheiten aufgeführt.

V. Literatur

  • Berg, H., A. Claas, C. R. Klimmer, H. Valentin, G. Weber u. a.: Merkblätter zur Berufskrankheitenliste der Europäischen Gemeinschaften. Verlag Bundesanzeiger, Köln, 1972
  • Borbely, F.: Vergiftungen durch halogenisierte Kohlenwasserstoffe. In: Handbuch der gesamten Arbeitsmedizin, Bd. II, Hrsg.: E. W. Baader. Urban & Schwarzenberg 1961
  • Clayton, G. D. and F. E. Clayton (eds.): Patty's Industrial Hygiene and Toxicology. John Wiley and Sons, Inc., Vol. 2,1982
  • Craft, B. F.: Solvents and Related Compounds. In: Rom, W. N.: Environmental and Occupational Medicine. Little, Brown and Company, Boston, 1983
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft: Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe, Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründungen von MAK-Werten. Hrsg.: D. Henschler, Verlag Chemie, 1983
  • Deutsche Forschungsgemeinschaft: Biologische Arbeitsstoff-Toleranzwerte (BAT-Werte). Arbeitsmedizinisch-toxikologische Begründungen. Hrsg.: D. Henschler, Verlag Chemie, Bd. 1, 1983
  • Forth, W., D. Henschler und W. Rummel: Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie. Bibliographisches Institut, Mannheim 1983, 669-673, 690-693.
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Gentner Verlag 1981.
  • Konietzko, H.: Gesundheitsschäden durch Trichloräthylen. Fortschr. Med. 97 (1979) 671-674
  • Moeschlin, S.: Klinik und Therapie der Vergiftungen. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1980, 293-315, 398-403, 422-428
  • Marhold, J. V.: Halogenated aliphatic hydrocarbons. In: Parmeggiani (Hrsg.): Encyclopaedia of Occupational Health and Safety, Vol. 1, International Labour Office, Geneva, 1983
  • Sicherheitsregeln ZH 1/222: CWK-Regeln (für den Betrieb), Sicherheitsregeln für den Umgang mit aliphatischen Chlorkohlenwasserstoffen und deren Gemischen
  • Sicherheitsregeln ZH 1/409; FKW-Merkblatt, Merkblatt für den Umgang mit Fluorkohlenwasserstoffen. Carl Heymanns Verlag KG, Köln
  • Szadkowski, D. und M. Körber: Leberfunktionsprüfungen bei Lösemittel-exponierten Werktägigen in der metallverarbeitenden Industrie. Int. Arch. Gewerbepath. Gewerbehyg. 25(1969)323-337
  • Szadkowski, D., G. Lehnert: Vinylchlorid als Krankheitsursache. Eine Bibliographie. Hrsg.: Verband Kunststofferzeugende Industrie e. V. Frankfurt/Main 1982
  • Triebig, G.: Neue Aspekte zur Beurteilung einer Einwirkung von Halogenkohlenwasserstoff-Lösemitteln am Arbeitsplatz. Eine Literaturübersicht. Zbl. Bakt. Hyg., I. Abt. Orig. B 173 (1981) 29-44
  • Triebig, G. und U. Braune: Neurotoxische Arbeitsstoffe: II. Organische Substanzen - Eine Übersicht der Jahre 1970 bis 1982. Zbl. Bakt. Hyg., 1. Abt. Orig. B 178 (1983) 207-258
  • Valentin, H., G. Lehnert, H. Petry, G. Weber, H. Wittgens, H.-J. Woitowitz: Arbeitsmedizin: Bd. II Berufskrankheiten. Georg Thieme Verlag, Stuttgart, 1979
  • Wirth, W. und C. Gloxhuber: Toxikologie für Ärzte, Naturwissenschaftler und Apotheker. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 1981, 167-178


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    Verbindlich ist nur der im Bundesarbeitsblatt veröffentlichte Wortlaut.




    © E.Münzberger 
    Letzte Überarbeitung: 1.3.1999