Leistungsrecht Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren
Ärzte-/UVT-Vertrag BG-Kliniken
Leistungsrecht




Ärzte-/UVT-Vertrag




Berufsgenossenschaftliche Heilverfahren

Das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren

Eine kritische Einführung in Verfahren und Problematik

von Angela Vogel

unter Berücksichtigung des Kommentars von Bernhard Gibis, Barbara Berner

Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger

Kommentar zum Vertrag - Gebührenverzeichnis mit Nebenkostentarif

Unter Mitarbeit von Wilhelm Giller

Deutscher Ärzte Verlag Köln 2008, 3. Auflage mit der 9. Ergänzungslieferung, Stand 01.05.2008, Loseblattwerk, 1 Ordner, ISBN 978-3-7691-3122-2

(Siehe auch unter Home/Rezensionen)

"Von der Öffentlichkeit weit gehend unbeachtet, haben die Berufsgenos­senschaften und Unfallkassen  (UVT) mit der Bundeskassen- und der Bundeszahnkassenärztlichen Vereinigung 2008 den sog Ärzte/UVT-Vertrag novelliert.

Kurz zur Erläuterung:

Alle UVT, also auch die Unfallkassen der öffentlichen Hand, haben sich im Zuge der Gesetzesänderungen im SGB VII 2008 unter das Dach der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung“ (DGUV) begeben Dieser Spitzenverband der GesetzlichenUnfallVersicherung (GUV) hat die Novellierung des Vertrages mit den Spitzenverbänden der Kassenärztlichen sowie der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung ausgehandelt.

PatientenvertreterInnen oder Vertreter von ArbeitnehmerInnen und anderer durch die GUV haftungsrechtlich geschützter Gruppen wie etwa selbstständiger Handwerker und anderer Gewerbetreibender etc. waren nicht beteiligt. Zu Fragen bzw. Problemen, Rechten und Pflichten im GUV-Heilverfahren aus Sicht von Verletzten und Berufserkrankten wurden sie nicht einmal im Vorfeld angehört. (...)".

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier:


10.11.2009



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